TOP III: Kindergesundheit in Deutschland

Mittwoch, 16. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag III-36. Wer stimmt dem zu? - Ich glaube, das ist die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.

Herr Henke meint, wir hätten hinsichtlich des Antrags 36 einen Fehler gemacht. Er möchte eine zweite Lesung für diesen Antrag. Dann stimmen wir darüber ab, ob eine zweite Lesung befürwortet wird. Wer stimmt einer zweiten Lesung des Antrags III-36 zu? - Das müssen wir zählen, denn ein Drittel muss zustimmen.

(Zurufe)

- Herr Henke begründet jetzt, warum er eine zweite Lesung will. Dann ist es vielleicht einfacher.

Henke, Referent: Wir haben über die Frage, ob Schutzimpfungen zur Voraussetzung einer Aufnahme in den Kindergarten oder die Kinderkrippe gemacht werden sollen, auf dem Deutschen Ärztetag des vorigen Jahres entschieden. Das ist die Beschlusslage. Das wird jetzt insoweit ergänzt, als wir sagen: Kinder sollen keine Aufnahme in Kindergärten oder Krippen finden, wenn sie nicht an Kinder- oder Jugendvorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben.

Das halte ich für hochproblematisch.

(Beifall)

Einmal davon abgesehen, dass die Jugendvorsorgeuntersuchungen diese Altersgruppe gar nicht treffen. Es ginge nur um Kinderuntersuchungen. Aber auch dort muss man als Staat das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten. Wenn wir bei den Familien, in denen beispielsweise alleinerziehende Mütter darum kämpfen, dass sie Ernährung, Pflege und Erziehung ihrer Kinder unter einen Hut kriegen, die Kinder aus der Kinderkrippe oder dem Kindergarten ausschließen, weil es eine Lücke in den Kindervorsorgeuntersuchungen gibt, steht das, wie ich finde, in keinem Verhältnis zueinander. Gerade nachdem wir gesagt haben, wir Ärzte wollten das unter keinen Umständen melden, ist das, wie ich finde, ein widersprüchliches Signal.

Deshalb bitte ich Sie, nicht über die Beschlusslage des vorigen Jahres hinauszugehen. Deswegen die Bitte um eine zweite Lesung.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Unter diesen Aspekten frage ich: Wer möchte die zweite Lesung befürworten? - Ich glaube, das brauchen wir nicht zu zählen; das ist sowieso die Mehrheit.

Damit ist die zweite Lesung eröffnet. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Bitte, Herr Lipp.

Dr. Lipp, Sachsen: Herr Henke, Sie beschreiben einen Konflikt, der gar nicht besteht .Wir kennen es doch von früher: Wenn solche Eltern wissen, dass diese Kinder nicht in die Krippe oder in den Kindergarten kommen, besteht mehr Druck, die Untersuchungen im Vorfeld wahrzunehmen. Wenn sie sich anmelden wollen, wird doch nicht gesagt: Dein Kind kommt nicht, Ende, aus. Die ausstehenden Untersuchungen werden nachgeholt, dann kann das Kind aufgenommen werden. Das ist genauso wie bei den Impfungen.

(Beifall)

Es ist doch Unsinn, wenn gesagt wird, diese Kinder würden ausgeschlossen. Hier soll ein Defizit ausgeglichen werden, wie bei der Impfung. Da habe ich auch nicht verstanden, dass ewig diskutiert wurde. Dabei geht es auch um den Schutz der anderen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke. - Jetzt bitte Frau Gitter.

Dr. Gitter, Bremen: Ich muss dem Antragsteller widersprechen. Das würde die Kinder treffen, die schon eh arm dran sind, weil sie die Untersuchung nicht bekommen. Dann dürfen sie auch nicht in die Krippe, die vielleicht im Rahmen einer Problemfamilie ein Hort des Schutzes ist. Wollen wir ihnen diesen nehmen?

(Beifall)

Es bestünde doch vielmehr die Möglichkeit, dass die Erzieherinnen und Hilfen, die im Kindergarten tätig sind, die Familien darauf hinweisen, dass die U-Untersuchung noch aussteht, dass das gelbe Heft vorgelegt werden muss. So muss der Weg doch sein.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Herr Peters hat einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte.

© Bundesärztekammer 2007