Dr. Handrock, Berlin: Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern hat mein Fachkollege
Christian Albring darauf hingewiesen, dass die Frauenärzte die Kooperation mit
den beteiligten Fachgruppen, die sich um die Gesundheit der Frau und ihres
Kindes kümmern, aktiv befördern. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
Zukunft heißt heute für uns alle Kooperation und nicht Konfrontation.
(Beifall)
Um dies zu verdeutlichen, kann ich aus meiner eigenen
Erfahrung berichten, dass die fachübergreifende Praxisgemeinschaft - eine
Allgemeinärztin, eine Augenärztin und ich als Frauenarzt -, die wir vor 15
Jahren gegründet haben, ein echtes Erfolgsmodell darstellt. Natürlich waren
ökonomische Synergieeffekte ein erster Anlass für den Zusammenschluss, aber
jetzt zeigen sich auch zunehmend die fachlichen Vorteile, die sich aus einer
Zusammenarbeit ergeben. Es entwickelte sich ein ausgedehnter gegenseitiger
Erfahrungsaustausch, der die eigene Kompetenz verbessert und dem Patienten
nützt. Fachärzte und Allgemeinärzte profitieren gemeinsam von der
Zusammenarbeit.
Projizieren wir die hier auf dem Ärztetag in verschiedenen
Bereichen diskutierten Entwicklungslinien, wie auch in dem von Herrn Professor
Hoppe empfohlenen FAZ-Artikel beschrieben, so werden wir in Zukunft mindestens
so stark wie heute den gut ausgebildeten Allgemeinarzt als Lotsen, aber nicht
nur als Lotsen, sondern als Familienarzt vor Ort, an der Basis, brauchen.
Gleichzeitig wird im Sinne einer patientenzentrierten
Betrachtung der Gesundheitsversorgung die ergänzende und nicht die ersetzende
Betreuung durch den Allgemeinarzt, der ja der Familienarzt ist, durch
Fachärzte, also beispielsweise den Kinder- und Jugendarzt, den
Hals-Nasen-Ohren-Arzt, den Augenarzt oder auch den Frauenarzt, notwendig und
hilfreich.
Im Lichte dieser Betrachtung hat nun aber auch der Arzt für
Innere Medizin, der ohne Subspezialisierung ausgebildet ist, einen wichtigen
Platz. So wird dieser Internist dann im stationären Bereich gerade in kleineren
Krankenhäusern der Basisversorgung eine wesentliche Stellung haben; denn eine
Subspezialisierung im internistischen Bereich, auch im chirurgischen Bereich,
kann dort gar nicht vorgehalten werden
(Beifall)
Die wesentliche Unterscheidung zur ambulanten Basisversorgung
ist dort die Differenzierung in die chirurgische und die internistische
Versorgung. Wollen wir die wohnortorientierte stationäre Basisversorgung der
Patienten aufrechterhalten, so müssen diese Krankenhäuser der Basisversorgung
gerade im ländlichen Raum erhalten werden.
Inwieweit das jetzige Curriculum der Weiterbildung für den
Allgemeinarzt unter dem Aspekt eines in Zukunft breiter werdenden
Anforderungsprofils zukunftsträchtig ist, müssen die Allgemeinärzte
entscheiden.
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich sehe den
Allgemeininternisten nicht als Konkurrenzmodell zum Allgemeinarzt, der in der
Regel der erste Ansprechpartner für den Patienten ist und auch bleiben soll,
sondern als Ergänzung der fachärztlichen Versorgungspalette.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Allgemeinärzte
und Fachärzte sind Partner. Wir sind aufgerufen, gemeinsam unseren
Sachverstand, unsere ärztliche Kompetenz, unsere Kreativität und
Durchsetzungskraft einzusetzen, um die Kommerzialisierung und Merkantilisierung
des Gesundheitswesens einzudämmen. Wir wollen keine politischen
Erfüllungsgehilfen sein, wir wollen Ärzte sein und bleiben.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Jetzt kommen wir zu dem Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Kollege
Emminger.
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