TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Hoffert, Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor wir an eine Novellierung der Weiterbildungsordnung denken, müssen wir über das Thema Föderalismus in der Selbstverwaltung sprechen. Wir müssen die unterschiedlichen Umsetzungen oder Nichtumsetzungen von Ärztetagsbeschlüssen diskutieren, bevor wir neue Beschlüsse fassen, die dann auch wieder nicht umgesetzt werden.

(Vereinzelt Beifall)

Formal ist das ja alles in Ordnung: Weiterbildung ist Ländersache, und Ärztetagsbeschlüsse sind für die einzelne Kammer nicht bindend. Aber es geht um die Handlungsfähigkeit, um die Politikfähigkeit der Selbstverwaltung.

Nun stellen die Internisten einen Antrag auf Novellierung. Zwölf Kammern sollen denjenigen folgen, die Rostock nicht umgesetzt haben. Begründet wird dies mit Vorgaben aus Brüssel. In der Tat: Brüssel kennt nur eine Bundesrepublik Deutschland und nicht das föderale System bundesdeutscher Kammerfürstentümer. Wenn fünf Blinde bei Rot über die Kreuzung gehen, werden wir die Straßenverkehrsordnung nicht ändern.

(Beifall)

Herr Präsident, ich fordere Sie auf, ich beschwöre Sie: Drücken Sie die Resettaste! Mit Volldampf zurück in die Vergangenheit lösen wir nicht die Probleme der Zukunft. Die Ärztetage in Rostock und Köln haben sehr weit gedacht, weiter, als der Horizont mancher Nostalgieinternisten reicht.

(Widerspruch)

Geschaffen wurde der Generalist für Klinik und Praxis, für die Häuser der Grund- und Regelversorgung. Gerade für diese Häuser brauchen wir den Arzt für Innere und Allgemeinmedizin, einen Kliniker, der auch in der hausärztlichen Versorgung Erfahrungen sammeln konnte und der jederzeit auch die Klinik wieder verlassen und sich hausärztlich betätigen kann. Flexibler und liberaler kann man es nicht gestalten.

Aber so mancher Chef will diese Freiheit für seine Assistenten nicht. Der Status quo ist ja so bequem - für den Chef, nicht für seine Assistenten.

Wenn Sie den klinischen Internisten tatsächlich haben wollen, brauchen Sie die neunte Säule, den Schwerpunkt. Das wollen Sie aber nicht, denn der Schwerpunktinternist könnte sich nicht hausärztlich betätigen. Aber diesen Sektor wollen Sie ja Ihrer Klientel öffnen. Deshalb der dritte Strang und nicht die neunte Säule. Ihre Bemühungen, sehr verehrter Herr Wesiack, sind allzu leicht zu durchschauen. Sie erweisen der Selbstverwaltung einen Bärendienst. Ein solcher zweiter Hausarzt konterkariert die Bestrebungen der GMK, einen einheitlich qualifizierten Hausarzt zu schaffen. Er zerstört all unsere Bemühungen, das Problem des Hausärztemangels innerärztlich zu lösen.

Begraben Sie das Kriegsbeil, begraben Sie diesen Antrag!

(Beifall - Widerspruch)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Der Referent hat das Wort. Bitte, Herr
Dr. Koch.

© Bundesärztekammer 2007