TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Dietsche, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs eine Frage an Herrn Dr. Koch. Sie haben uns die beiden Alternativen dargestellt und bei der zweiten Alternative formuliert: Wir geben den Internisten auf. Das kann ich nicht so erkennen. Wir geben nicht den Internisten auf, sondern wir haben dann den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Das heißt, der Internist besteht weiter, genauso wie es geplant war.

(Beifall)

Ich möchte an die Vorgeschichte erinnern - mein Vorredner hat es bereits angesprochen -, um gerade den jüngeren Kolleginnen und Kollegen hier im Raum zu erklären, wie wir zu der heutigen Diskussion kommen.

Wir haben über viele Jahre hinweg auf der hausärztlichen Versorgungsebene das Problem von vier verschiedenen Arztbezeichnungen mit uns getragen: Arzt, Praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, hausärztlicher Internist. Dieser Wirrwarr in der hausärztlichen Versorgung sollte aus zwei Gründen beseitigt werden. Auf der hausärztlichen Versorgungsebene sollte eine einheitliche Facharztbezeichnung etabliert werden, und für unseren Nachwuchs sollte - das halte ich für noch wichtiger - ein einheitlicher Weiterbildungsgang geschaffen werden, den sie verstehen und für den sie sich entscheiden können. Das war die Entwicklung, die zu dem Beschluss von Rostock und zu dessen Bestätigung in Köln geführt hat.

Ich will jetzt nicht auf die juristischen Implikationen, die uns vorgestellt wurden, eingehen, sondern auf die politische Dimension des Vorstandsantrags zu sprechen kommen. Wenn die dritte Säule tatsächlich kommen sollte, sollte dies - so wird es ganz klar definiert - der Stationsarzt der Zukunft werden. Böse Zungen bezeichnen diesen auch schon als Stationssklaven, der ohne Perspektiven und ohne Chancen auf eine Karriere auf Dauer innerhalb der Klinik diese Arbeit machen kann und muss. Ich bitte gerade die Kolleginnen und Kollegen vom Marburger Bund, daran zu denken, welche tarifrechtlichen Konsequenzen und welche Konsequenzen es für die Stellung innerhalb der Klinikhierarchie hat.

Die zweite Ebene, die übrig bleibt, ist die hausärztliche Ebene. Hier möchte ich den Kollegen Hans Hege, bis 1999 Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, aus dem "Deutschen Ärzteblatt" vom Juni vergangenen Jahres zitieren. Er hat folgendermaßen klar formuliert:

Befreit man die Allgemeinärzte in der hausärztlichen Versorgung von dem Wettbewerb mit dem Allgemeininternisten, so wird auf Dauer auch die Kompetenzbreite der in der Primärversorgung Tätigen sinken.

Vielen Dank!

In einem weiteren Abschnitt formuliert er:

Aber den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt muss man erhalten als zweite Säule der hausärztlichen Versorgung.

So wird es klipp und klar formuliert.

Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen und den Antrag 5 anzunehmen.

Danke sehr.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Dietsche. Wenn Herr Dr. Hege im Raum sein sollte, sei er herzlich gegrüßt. Ich weiß, dass er in Münster ist. Ob er hier ist, weiß ich im Moment nicht. Wir werden es ja merken. - Jetzt bitte Herr Kollege Bakker aus Bremen.

© Bundesärztekammer 2007