Dr. Pickerodt, Berlin: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht über die EU-rechtlichen Seiten
sprechen; das hat Herr Koch völlig ausreichend dargestellt. Ich möchte auch
nicht über die Frage sprechen, über die viele jetzt bereits gesprochen haben,
ob wir einen Allgemeininternisten brauchen oder nicht. Ich glaube, wir werden
noch weitere zehn Ärztetage über diese Frage diskutieren können, ohne uns über
die Frage zu einigen, ob wir einen Allgemeininternisten brauchen oder nicht.
Ich möchte auch nicht über die Vergangenheit sprechen, obwohl
ich mir gut vorstellen kann, warum einige sehr unglücklich sind, dass wir es
nicht geschafft haben, eine einheitliche Weiterbildungsordnung in allen 17
Landesärztekammern zu haben. Irgendwann muss diese Diskussion zu Ende sein.
Denn wir brauchen den Blick in die Zukunft.
Ich bewundere die Geduld und den Langmut, mit der bzw. dem
Herr Dr. Koch und Frau Dr. Güntert hinsichtlich dieser Fragen Hunderte von
Gesprächen und Sitzungen durchgeführt haben.
(Beifall)
Das Ziel, das wir heute erreichen können - ich denke, das wir
auch erreichen müssen -, ist eine Vereinheitlichung der Weiterbildungsordnung.
Wir brauchen für die jungen Kolleginnen und Kollegen, die in der Weiterbildung
sind und sie jetzt beginnen werden, die Sicherheit, dass sie von einem
Bundesland in ein anderes wechseln können, weil sie dort eine neue Geliebte
gefunden haben oder warum auch immer, dass sie also beispielsweise von Hessen
nach Bayern wechseln können und dort dieselbe Weiterbildungsordnung in der
Inneren Medizin vorfinden.
Deswegen plädiere ich ganz stark für die Annahme des
Vorstandsantrags IV-1 und dementsprechend konsequent für die Ablehnung des
Antrags IV-5.
Die EU hat an einem Punkt recht: Unsere Konstruktion des
Facharztes für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder
Gastroenterologie war in gewissem Sinne ein Etikettenschwindel. Der neue
Vorschlag verbessert die Situation, indem er sagt: Facharzt für Innere Medizin
und Kardiologie. Damit wird klargestellt, dass es sich nicht um einen Facharzt
für Innere Medizin handelt, der eine Spezialisierung draufgesattelt hat.
Insofern ist auch in diesem Punkt der Vorschlag des Vorstands deutlich besser
als das, was wir bisher haben.
Natürlich stellt sich immer wieder die Frage, wie die Zukunft
des Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt aussehen soll. Lassen Sie
uns einfach die Zukunft abwarten. Wir werden sehen, ob er tatsächlich gebraucht
wird oder ob er so tot ist, wie einige der Weiterbildungsexperten es glauben.
Wir werden es sehen.
Die Niederlassungsmöglichkeit eines solchen Facharztes wird
immer abgestritten. Natürlich kann er sich niederlassen, er kann nur nicht in
der hausärztlichen Versorgung tätig werden, weil seine Weiterbildung dem nicht
entspricht.
Ich richte an alle Landesärztekammern den Appell: Lassen Sie
uns das, was wir heute hier beschließen, in den Landesärztekammern auch
wirklich umsetzen. Der Appell geht vor allem auch an die Präsidenten: Tun Sie
in Ihrer Landesärztekammer das Ihrige, damit wir endlich eine einheitliche
Weiterbildungsordnung in diesem Punkt haben.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Pickerodt. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Baumgarten aus
Bayern.
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