TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Pickerodt, Berlin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht über die EU-rechtlichen Seiten sprechen; das hat Herr Koch völlig ausreichend dargestellt. Ich möchte auch nicht über die Frage sprechen, über die viele jetzt bereits gesprochen haben, ob wir einen Allgemeininternisten brauchen oder nicht. Ich glaube, wir werden noch weitere zehn Ärztetage über diese Frage diskutieren können, ohne uns über die Frage zu einigen, ob wir einen Allgemeininternisten brauchen oder nicht.

Ich möchte auch nicht über die Vergangenheit sprechen, obwohl ich mir gut vorstellen kann, warum einige sehr unglücklich sind, dass wir es nicht geschafft haben, eine einheitliche Weiterbildungsordnung in allen 17 Landesärztekammern zu haben. Irgendwann muss diese Diskussion zu Ende sein. Denn wir brauchen den Blick in die Zukunft.

Ich bewundere die Geduld und den Langmut, mit der bzw. dem Herr Dr. Koch und Frau Dr. Güntert hinsichtlich dieser Fragen Hunderte von Gesprächen und Sitzungen durchgeführt haben.

(Beifall)

Das Ziel, das wir heute erreichen können - ich denke, das wir auch erreichen müssen -, ist eine Vereinheitlichung der Weiterbildungsordnung. Wir brauchen für die jungen Kolleginnen und Kollegen, die in der Weiterbildung sind und sie jetzt beginnen werden, die Sicherheit, dass sie von einem Bundesland in ein anderes wechseln können, weil sie dort eine neue Geliebte gefunden haben oder warum auch immer, dass sie also beispielsweise von Hessen nach Bayern wechseln können und dort dieselbe Weiterbildungsordnung in der Inneren Medizin vorfinden.

Deswegen plädiere ich ganz stark für die Annahme des Vorstandsantrags IV-1 und dementsprechend konsequent für die Ablehnung des Antrags IV-5.

Die EU hat an einem Punkt recht: Unsere Konstruktion des Facharztes für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder Gastroenterologie war in gewissem Sinne ein Etikettenschwindel. Der neue Vorschlag verbessert die Situation, indem er sagt: Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie. Damit wird klargestellt, dass es sich nicht um einen Facharzt für Innere Medizin handelt, der eine Spezialisierung draufgesattelt hat. Insofern ist auch in diesem Punkt der Vorschlag des Vorstands deutlich besser als das, was wir bisher haben.

Natürlich stellt sich immer wieder die Frage, wie die Zukunft des Facharztes für Innere Medizin ohne Schwerpunkt aussehen soll. Lassen Sie uns einfach die Zukunft abwarten. Wir werden sehen, ob er tatsächlich gebraucht wird oder ob er so tot ist, wie einige der Weiterbildungsexperten es glauben. Wir werden es sehen.

Die Niederlassungsmöglichkeit eines solchen Facharztes wird immer abgestritten. Natürlich kann er sich niederlassen, er kann nur nicht in der hausärztlichen Versorgung tätig werden, weil seine Weiterbildung dem nicht entspricht.

Ich richte an alle Landesärztekammern den Appell: Lassen Sie uns das, was wir heute hier beschließen, in den Landesärztekammern auch wirklich umsetzen. Der Appell geht vor allem auch an die Präsidenten: Tun Sie in Ihrer Landesärztekammer das Ihrige, damit wir endlich eine einheitliche Weiterbildungsordnung in diesem Punkt haben.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Pickerodt. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Baumgarten aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2007