TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Fabian, Baden-Württemberg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vertreterversammlung der KBV hatte ursprünglich einen Antrag auf Ablehnung des hausärztlichen Internisten gestellt. Hierin hätte ich mit den Hausärzten völlig übereinstimmen können. Wenn die Bundesärztekammer jetzt als dritte Säule den Internisten wieder einführt, fällt sie nicht, wie die Ministerin in ihrem problematischen Einwurf auf der Eröffnungsveranstaltung befürchtete, hinter Rostock zurück. Auch künftig muss ein Internist die ambulante Zeit nachholen, um den Titel "Facharzt für Allgemein- und Innere Medizin" zu erwerben. Dies ist und bleibt die einzig gültige Voraussetzung für den Hausarzt. Hieran ändert auch der Vorschlag des Vorstands nichts.

(Beifall)

Der Grund für den Internisten im stationären Bereich ist sicher nicht nur der formale Grund der Migrationsbehinderung, sondern auch die Versorgungswirklichkeit im Krankenhaus. Die Schwerpunktinternisten im Krankenhaus sind zumeist in ihren Funktionen beschäftigt. Sie haben an der Darstellung von Herrn Wesiack gesehen, dass über 60 Prozent die Grundinternisten sind. Hier ist auch der Unterschied: ob Sie nur ein- bis dreijährige Weiterbildungsassistenten haben oder ob Sie auch vier- bis sechsjährige Weiterbildungsassistenten und Internisten haben. Insbesondere diese erfahrenen längerjährigen Weiterbildungsassistenten wie auch die Internisten stellen die Versorgung auf den Stationen und in den Bereitschaftsdiensten sicher. Gerade die Besetzung von Bereitschaftsdiensten erfordert eine breite internistische Qualifikation. In größeren Häusern haben Sie immer das Problem, dass Sie gestaffelt nach der Qualifikation unterschiedliche Leute brauchen.

Bereitschaftsdienste nur mit Schwerpunktinternisten führen zu nicht unerheblichen Haftungsrisiken. Wenn eine internistische Station zukünftig nur noch mit jungen Weiterbildungsassistenten betrieben werden muss, erhöht dies entweder den Supervisionsbedarf oder senkt die Qualität oder führt zu einer Schrumpfung des Weiterbildungsangebots.

(Beifall)

Ein weiterer Aspekt ist zu erwähnen. Es gibt viele Frauen, die ihren Berufswunsch im Krankenhaus verwirklicht sehen. Diese Gruppe möchte auch Facharzt werden und nicht unbedingt Schwerpunktinternist. Auch dieser Gruppe würden Sie es nehmen, im Krankenhaus von den höheren Tarifvergütungen, die man als Facharzt bekommt, zu profitieren.

Außerdem - auch das sei hier nebenbei gesagt - freut sich der Kardiologe - die Kardiologen mögen mir dieses etwas überspitzte Beispiel verzeihen -, wenn eine Internistin auf der Station den Diabetes des kardiologischen Patienten einstellt, während er im Katheterlabor steht.

Ich bitte Sie herzlich: Stimmen Sie dem Antrag des Vorstands zu.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Fabian.

Sind Sie damit einverstanden - ich wechsele jetzt etwas das Thema -, wenn wir Ihnen jetzt die Anträge, die zum Tätigkeitsbericht eingetroffen sind - es sind etwas über 100 -, austeilen, und zwar nicht, damit Sie sie jetzt studieren, sondern damit Sie sie heute Abend und heute Nacht zur Verfügung haben, um sie schon einmal zur Kenntnis zu nehmen und sich damit zu vergnügen?

(Heiterkeit)

Dann haben diejenigen, die das möchten, diese Chance. Die anderen können die Anträge auf ihrem Platz liegen lassen. Aber lassen Sie sich bitte nicht von dieser wichtigen Debatte ablenken.

Wenn wir das erst morgen früh tun und Sie um 9 Uhr die Anträge auf Ihrem Tisch liegen sehen, sind Sie möglicherweise so erschrocken, dass Sie vielleicht etwas missmutig werden. Heute Abend ist das über die Nacht hinweg vielleicht etwas leichter verdaulich.

Sind Sie damit einverstanden? - Dann machen wir das so.

Als nächster Redner bitte Herr Schäfer aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2007