Dr. Fabian, Baden-Württemberg: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vertreterversammlung der
KBV hatte ursprünglich einen Antrag auf Ablehnung des hausärztlichen
Internisten gestellt. Hierin hätte ich mit den Hausärzten völlig übereinstimmen
können. Wenn die Bundesärztekammer jetzt als dritte Säule den Internisten
wieder einführt, fällt sie nicht, wie die Ministerin in ihrem problematischen
Einwurf auf der Eröffnungsveranstaltung befürchtete, hinter Rostock zurück.
Auch künftig muss ein Internist die ambulante Zeit nachholen, um den Titel
"Facharzt für Allgemein- und Innere Medizin" zu erwerben. Dies ist und bleibt
die einzig gültige Voraussetzung für den Hausarzt. Hieran ändert auch der
Vorschlag des Vorstands nichts.
(Beifall)
Der Grund für den Internisten im stationären Bereich ist
sicher nicht nur der formale Grund der Migrationsbehinderung, sondern auch die
Versorgungswirklichkeit im Krankenhaus. Die Schwerpunktinternisten im
Krankenhaus sind zumeist in ihren Funktionen beschäftigt. Sie haben an der
Darstellung von Herrn Wesiack gesehen, dass über 60 Prozent die
Grundinternisten sind. Hier ist auch der Unterschied: ob Sie nur ein- bis
dreijährige Weiterbildungsassistenten haben oder ob Sie auch vier- bis
sechsjährige Weiterbildungsassistenten und Internisten haben. Insbesondere
diese erfahrenen längerjährigen Weiterbildungsassistenten wie auch die
Internisten stellen die Versorgung auf den Stationen und in den
Bereitschaftsdiensten sicher. Gerade die Besetzung von Bereitschaftsdiensten
erfordert eine breite internistische Qualifikation. In größeren Häusern haben
Sie immer das Problem, dass Sie gestaffelt nach der Qualifikation
unterschiedliche Leute brauchen.
Bereitschaftsdienste nur mit Schwerpunktinternisten führen zu
nicht unerheblichen Haftungsrisiken. Wenn eine internistische Station zukünftig
nur noch mit jungen Weiterbildungsassistenten betrieben werden muss, erhöht
dies entweder den Supervisionsbedarf oder senkt die Qualität oder führt zu
einer Schrumpfung des Weiterbildungsangebots.
(Beifall)
Ein weiterer Aspekt ist zu erwähnen. Es gibt viele Frauen, die
ihren Berufswunsch im Krankenhaus verwirklicht sehen. Diese Gruppe möchte auch
Facharzt werden und nicht unbedingt Schwerpunktinternist. Auch dieser Gruppe
würden Sie es nehmen, im Krankenhaus von den höheren Tarifvergütungen, die man
als Facharzt bekommt, zu profitieren.
Außerdem - auch das sei hier nebenbei gesagt - freut sich der
Kardiologe - die Kardiologen mögen mir dieses etwas überspitzte Beispiel
verzeihen -, wenn eine Internistin auf der Station den Diabetes des
kardiologischen Patienten einstellt, während er im Katheterlabor steht.
Ich bitte Sie herzlich: Stimmen Sie dem Antrag des Vorstands
zu.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Fabian.
Sind Sie damit einverstanden - ich wechsele jetzt etwas das
Thema -, wenn wir Ihnen jetzt die Anträge, die zum Tätigkeitsbericht
eingetroffen sind - es sind etwas über 100 -, austeilen, und zwar nicht, damit
Sie sie jetzt studieren, sondern damit Sie sie heute Abend und heute Nacht zur
Verfügung haben, um sie schon einmal zur Kenntnis zu nehmen und sich damit zu
vergnügen?
(Heiterkeit)
Dann haben diejenigen, die das möchten, diese Chance. Die
anderen können die Anträge auf ihrem Platz liegen lassen. Aber lassen Sie sich
bitte nicht von dieser wichtigen Debatte ablenken.
Wenn wir das erst morgen früh tun und Sie um 9 Uhr die Anträge
auf Ihrem Tisch liegen sehen, sind Sie möglicherweise so erschrocken, dass Sie
vielleicht etwas missmutig werden. Heute Abend ist das über die Nacht hinweg vielleicht
etwas leichter verdaulich.
Sind Sie damit einverstanden? - Dann machen wir das so.
Als nächster Redner bitte Herr Schäfer aus Nordrhein.
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