Dr. Herrmann, Schleswig-Holstein: Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit sechs Jahren durfte ich
Herrn Kollegen Koch in der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung"
begleiten. Viele Argumente sind ausgetauscht worden. Ich glaube, er hat ganz
klar gemacht, warum sich dieser Ärztetag wieder mit diesem Thema beschäftigen
muss.
Ich möchte aber auch aus einem anderen Fokus dazu etwas
beitragen. Ich bilde seit vielen Jahren zukünftige Hausärzte und Internisten
weiter, solange es überhaupt noch Weiterbildungsassistenten gibt. Bei uns in
der Fläche in Schleswig-Holstein ist das zunehmend ein Problem. Ich sehe in der
alltäglichen Arbeit die Sorgen der jungen Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist
es sinnvoll, dass im Gebiet 12.1 verpflichtend nur eine Rotation vorgesehen ist,
damit es nicht zu den Flaschenhälsen kommt. Dort haben wir schon eine Reduktion
im Sinne unserer jungen Kolleginnen und Kollegen erarbeitet.
Wenn es beim Nachwuchs im hausärztlichen Bereich Probleme
gibt, ist das keine Frage der Weiterbildungsordnung. Wir haben jetzt eine
dreijährige gemeinsame Basisweiterbildung. Das heißt, kein Kollege muss sich
vorher festlegen, was er machen will. Er kann nach den drei Jahren selbst
entscheiden, ob er in die Praxis gehen möchte, ob er gleich einen Schwerpunkt
machen möchte oder ob er erst einmal Allgemeine und Innere Medizin weitermachen
will.
Vielleicht liegt es an den Arbeits- und Rahmenbedingungen, die
er später im hausärztlichen Bereich vorfinden würde, warum manche Kollegen
nicht in die Praxis gehen möchten. Vielleicht liegt es auch - damit komme ich
auf den Antrag IV-9 zu sprechen - ein bisschen an der Bezahlung. Wenn er im
dritten Weiterbildungsjahr 3 450 Euro im Monat bekommt und danach im
niedergelassenen Bereich nur den Zuschuss von 2 040 Euro, kann das für
viele jungen Kolleginnen und Kollegen für zwei Jahre schon ein Problem
darstellen.
Wir brauchen also eine Bildungsordnung, die größtmögliche
Bildungschancen für unsere Kolleginnen und Kollegen mit sich bringt und die
bundeseinheitlich ausgestaltet ist. Damit sind die Beschlüsse von Rostock
vollkommen untangiert, denn dort sollte der hausärztliche Bereich geregelt
werden. Dieser Bereich bleibt unangetastet, denn nur das Gebiet 12.1 kann
hausärztlich tätig sein.
Deshalb die Bitte, den Vorschlag der Bundesärztekammer
anzunehmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön,
Herr Kollege Herrmann. - Es ist ein Geschäftsordnungsantrag auf Ende der
Rednerliste eingereicht worden. Das gibt es bei uns nicht. Das gibt es wohl bei
der KBV. Deswegen können wir diesen Antrag leider nicht annehmen. Man müsste
den Weg über Schluss der Debatte wählen. Wir haben uns ja schon darüber
unterhalten, ob wir das tun wollen oder nicht. Das wollen wir schon gar nicht,
wenn Herr Kötzle der nächste Redner ist. Bitte schön, Herr Kötzle, Nordrhein.
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