TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Herrmann, Schleswig-Holstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit sechs Jahren durfte ich Herrn Kollegen Koch in der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" begleiten. Viele Argumente sind ausgetauscht worden. Ich glaube, er hat ganz klar gemacht, warum sich dieser Ärztetag wieder mit diesem Thema beschäftigen muss.

Ich möchte aber auch aus einem anderen Fokus dazu etwas beitragen. Ich bilde seit vielen Jahren zukünftige Hausärzte und Internisten weiter, solange es überhaupt noch Weiterbildungsassistenten gibt. Bei uns in der Fläche in Schleswig-Holstein ist das zunehmend ein Problem. Ich sehe in der alltäglichen Arbeit die Sorgen der jungen Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es sinnvoll, dass im Gebiet 12.1 verpflichtend nur eine Rotation vorgesehen ist, damit es nicht zu den Flaschenhälsen kommt. Dort haben wir schon eine Reduktion im Sinne unserer jungen Kolleginnen und Kollegen erarbeitet.

Wenn es beim Nachwuchs im hausärztlichen Bereich Probleme gibt, ist das keine Frage der Weiterbildungsordnung. Wir haben jetzt eine dreijährige gemeinsame Basisweiterbildung. Das heißt, kein Kollege muss sich vorher festlegen, was er machen will. Er kann nach den drei Jahren selbst entscheiden, ob er in die Praxis gehen möchte, ob er gleich einen Schwerpunkt machen möchte oder ob er erst einmal Allgemeine und Innere Medizin weitermachen will.

Vielleicht liegt es an den Arbeits- und Rahmenbedingungen, die er später im hausärztlichen Bereich vorfinden würde, warum manche Kollegen nicht in die Praxis gehen möchten. Vielleicht liegt es auch - damit komme ich auf den Antrag IV-9 zu sprechen - ein bisschen an der Bezahlung. Wenn er im dritten Weiterbildungsjahr 3 450 Euro im Monat bekommt und danach im niedergelassenen Bereich nur den Zuschuss von 2 040 Euro, kann das für viele jungen Kolleginnen und Kollegen für zwei Jahre schon ein Problem darstellen.

Wir brauchen also eine Bildungsordnung, die größtmögliche Bildungschancen für unsere Kolleginnen und Kollegen mit sich bringt und die bundeseinheitlich ausgestaltet ist. Damit sind die Beschlüsse von Rostock vollkommen untangiert, denn dort sollte der hausärztliche Bereich geregelt werden. Dieser Bereich bleibt unangetastet, denn nur das Gebiet 12.1 kann hausärztlich tätig sein.

Deshalb die Bitte, den Vorschlag der Bundesärztekammer anzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Kollege Herrmann. - Es ist ein Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste eingereicht worden. Das gibt es bei uns nicht. Das gibt es wohl bei der KBV. Deswegen können wir diesen Antrag leider nicht annehmen. Man müsste den Weg über Schluss der Debatte wählen. Wir haben uns ja schon darüber unterhalten, ob wir das tun wollen oder nicht. Das wollen wir schon gar nicht, wenn Herr Kötzle der nächste Redner ist. Bitte schön, Herr Kötzle, Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2007