TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. von Römer, Bayern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin fast schon gerührt, wie sich die Allgemeinmedizin um den künftigen Internisten sorgt und sich Gedanken macht, wie es weitergehen könnte. Aber das ist nicht das Thema. Wir machen es uns im Moment ein bisschen schwer. Wir haben zwei Punkte zu klären. Der eine Punkt ist der juristische Aspekt, den Herr Koch, wie ich glaube, sehr nüchtern und gut vorgetragen hat. Wir haben es zunächst auch infrage gestellt, weil wir überall Informationen bekamen, die ganz unterschiedlich waren. Wir waren zusammen mit Herrn Dr. Haage vom BMG selbst in Brüssel und haben exakt dieselbe Auskunft bekommen. Wenn Frau Ministerin Schmidt das anders auslegt, zeigt das eigentlich nur ihr hohes Maß an Flexibilität. Herr Kötzle, es ist politisch ein geschickter Schachzug, die Frau Ministerin dazu zu bewegen, sich hier auf diese Thematik einzulassen.

Wir haben immer darauf hingewiesen: Wir Internisten brauchen den Facharzt im Krankenhaus. Darauf wurde heute schon mehrfach abgezielt. Wir beanspruchen für uns dasselbe Selbstbestimmungsrecht, das jeder von Ihnen für sein Fachgebiet in Anspruch nimmt.

(Beifall)

Wir verfolgen hier nicht nur eigennützige Interessen, sondern wir werden sehr von unabhängigen Dritten unterstützt. Ich zitiere aus einem Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27. November 2002:

Insbesondere die geplante Abschaffung des generalistisch-internistischen Facharztes sowie die starke Zersplitterung in der Chirurgie gehen in eine völlig falsche Richtung. Sie lassen die stationäre Versorgungsrealität in diesen Disziplinen außer Acht und hätten dramatische Auswirkungen auf die Struktur der Krankenhäuser und die Krankenhausplanung der Länder. Des Weiteren wird durch die Spezialisierung ein Mangel an geeigneten Weiterbildungsplätzen hervorgerufen, da die notwendige Zahl von Ärzten mit einer entsprechenden Weiterbildungsbefugnis gar nicht mehr vorhanden sein kann. Weder der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin noch der Facharzt Innere mit Schwerpunkt sind in der geplanten Ausge­staltung auf die Leitung einer allgemeininternistischen Krankenhausabteilung zugeschnitten.

(Beifall)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beantragen den Facharzt für Innere Medizin, um dieses Defizit zu beseitigen und die Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern zu ermöglichen. Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Wir haben in den Vorgesprächen zusammen mit den Allgemeinärzten unsere Unterstützung bei der Sicherung und Schaffung von Weiterbildungsplätzen angeboten. Wir stehen zu diesen Angeboten, denn wir wollen keinen Krieg. Wir wissen, dass wir unsere Kraft für die Auseinandersetzung mit der Politik brauchen. Wir brauchen uns alle gemeinsam.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr von Römer. - Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Michaelis aus Thüringen.

© Bundesärztekammer 2007