TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben die fünf abweichenden Landesärztekammern etwas Schlimmes getan?

(Zuruf: Ja!)

- Jein. Für den Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin haben sie keinerlei Schaden angerichtet. In Deutschland kann man weiterhin von dem einen Bundesland in das andere mit den jetzigen Regelungen migrieren. Das muss an dieser Stelle einfach gesagt werden. Sie haben natürlich - das ist bedauerlich, ließ sich aber nicht vermeiden, wenn man eine gewisse Grundposition vertritt - den Facharzt für Innere Medizin nicht abgeschafft und als stationäres Residuum belassen.

Wenn es durch EU-Recht zu einer Einführung kommen wird, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nehmen wir wahr, was gesagt wird, oder die Verantwortung wird uns abgenommen. Aber dann hätten wir uns als Deutscher Ärztetag eigentlich deklassiert. Das möchten wir verhindern. Ich bitte Sie deshalb dringend, dem Antrag der Bundesärztekammer zu folgen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Michaelis. - Jetzt Herr Kollege Feyerabend aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2007