Michaelis, Thüringen: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Haben die fünf abweichenden Landesärztekammern etwas Schlimmes
getan?
(Zuruf: Ja!)
- Jein. Für den Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin
haben sie keinerlei Schaden angerichtet. In Deutschland kann man weiterhin von
dem einen Bundesland in das andere mit den jetzigen Regelungen migrieren. Das
muss an dieser Stelle einfach gesagt werden. Sie haben natürlich - das ist
bedauerlich, ließ sich aber nicht vermeiden, wenn man eine gewisse
Grundposition vertritt - den Facharzt für Innere Medizin nicht abgeschafft und
als stationäres Residuum belassen.
Wenn es durch EU-Recht zu einer Einführung kommen wird, gibt
es nur zwei Möglichkeiten. Entweder nehmen wir wahr, was gesagt wird, oder die
Verantwortung wird uns abgenommen. Aber dann hätten wir uns als Deutscher Ärztetag
eigentlich deklassiert. Das möchten wir verhindern. Ich bitte Sie deshalb
dringend, dem Antrag der Bundesärztekammer zu folgen.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Michaelis. - Jetzt Herr Kollege Feyerabend aus Westfalen-Lippe.
|