Dr. Feyerabend, Westfalen-Lippe: Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kötzle hat den
Versorgungsbedarf angesprochen. Er hat explizit auf den Versorgungsbedarf
hinsichtlich der Hausärzte hingewiesen. Dieser Bedarf ist zweifelsfrei
vorhanden. Wir kennen die Zahlen der notwendigen Weiterbildungskapazitäten, die
die bereits drohende Unterversorgung auffangen könnten. Wir bekommen dieses
Problem aber ebenso im stationären Bereich. Um zu quantifizieren, was Herr von
Römer gesagt hat: In den Kliniken arbeiten derzeit über 16.000 Fachärzte
für Innere Medizin ohne Schwerpunkt. Nicht die Chefärzte, die natürlich auch
wichtig sind, machen die Arbeit, sondern diese Fachärzte sind diejenigen, die
die tägliche Arbeit verrichten. Auch hier taucht eine Gefährdung auf, wenn es
diesen Facharzt nicht mehr gibt.
In Rostock war die Motivation, die zu dem Konsens geführt hat,
einen hoch qualifizierten Hausarzt, der jetzt Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin heißt, zu kreieren. Das ist notwendig. Der Versorgungsbedarf
in der hausärztlichen Situation ist groß. Sie quantifizieren ihn selber. Sollen
diese Hausärzte, die speziell den Ausbildungsgang für diese Richtung
zugeschneidert bekommen haben, auch noch die 16.000 Internisten ersetzen?
Das ist doch praktisch überhaupt nicht möglich.
(Beifall)
Ich meine, das ist eine Situation, die man in dieser Form
nicht weiter diskutieren darf.
Ich möchte noch auf ein Argument eingehen, das die Gegner des
Facharztes für Innere Medizin auch hier heute mehrfach vorgetragen haben, das
auch in der KBV-Vertreterversammlung auftauchte und das man im "Deutschen Ärzteblatt"
nachlesen kann: Das ist der Hausarzt "zu Fuß und zu Pferde". Ich weiß nicht,
wer diesen Begriff kreiert hat; ich weiß auch nicht, wer zu Fuß und wer zu
Pferde ist. Die Befürchtungen dieser Art, die lange Zeit die Ärzteschaft
gelähmt haben, die als Kampf zwischen BDA und BDI dargestellt wurden, wollen
viele - und alle, die mit dieser Sache nichts zu tun haben - nicht mehr haben.
Ich bin Vorsitzender der GFB in Westfalen. Ich kenne also die Stellungnahmen
der anderen Fachrichtungen. Sie sind dieses Thema bis obenhin leid. Sie neigen
möglicherweise der Auffassung zu, sie würden, wenn sie dem zustimmen, diesen
alten Streit wieder aufleben lassen. Das ist nicht der Fall. Es ist de facto
und de jure nicht der Fall. Die hausärztliche Versorgung ist inhaltlich durch
das Sozialgesetzbuch ganz klar festgelegt, unterlegt durch eine
Gebührenordnung.
Unterschiedliche Qualitäten innerhalb dieser Tätigkeit, egal
von wo man kommt, sind nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit, diesen Zugang
ausschließlich auf den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) zu
beschränken, besteht durchaus. Entsprechende Absichtserklärungen vonseiten der
Politik, das umzusetzen, sind bereits im Raum.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Feyerabend. - Wir sollten jetzt noch zwei Wortmeldungen hören, dann
die Wahlergebnisse bekannt geben und anschließend diesen Tagesordnungspunkt
unterbrechen, die Sitzung für heute beenden und morgen fortfahren. - Der
nächste Redner ist Herr Emminger.
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