TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Feyerabend, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kötzle hat den Versorgungsbedarf angesprochen. Er hat explizit auf den Versorgungsbedarf hinsichtlich der Hausärzte hingewiesen. Dieser Bedarf ist zweifelsfrei vorhanden. Wir kennen die Zahlen der notwendigen Weiterbildungskapazitäten, die die bereits drohende Unterversorgung auffangen könnten. Wir bekommen dieses Problem aber ebenso im stationären Bereich. Um zu quantifizieren, was Herr von Römer gesagt hat: In den Kliniken arbeiten derzeit über 16.000 Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt. Nicht die Chefärzte, die natürlich auch wichtig sind, machen die Arbeit, sondern diese Fachärzte sind diejenigen, die die tägliche Arbeit verrichten. Auch hier taucht eine Gefährdung auf, wenn es diesen Facharzt nicht mehr gibt.

In Rostock war die Motivation, die zu dem Konsens geführt hat, einen hoch qualifizierten Hausarzt, der jetzt Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin heißt, zu kreieren. Das ist notwendig. Der Versorgungsbedarf in der hausärztlichen Situation ist groß. Sie quantifizieren ihn selber. Sollen diese Hausärzte, die speziell den Ausbildungsgang für diese Richtung zugeschneidert bekommen haben, auch noch die 16.000 Internisten ersetzen? Das ist doch praktisch überhaupt nicht möglich.

(Beifall)

Ich meine, das ist eine Situation, die man in dieser Form nicht weiter diskutieren darf.

Ich möchte noch auf ein Argument eingehen, das die Gegner des Facharztes für Innere Medizin auch hier heute mehrfach vorgetragen haben, das auch in der KBV-Vertreterversammlung auftauchte und das man im "Deutschen Ärzteblatt" nachlesen kann: Das ist der Hausarzt "zu Fuß und zu Pferde". Ich weiß nicht, wer diesen Begriff kreiert hat; ich weiß auch nicht, wer zu Fuß und wer zu Pferde ist. Die Befürchtungen dieser Art, die lange Zeit die Ärzteschaft gelähmt haben, die als Kampf zwischen BDA und BDI dargestellt wurden, wollen viele - und alle, die mit dieser Sache nichts zu tun haben - nicht mehr haben. Ich bin Vorsitzender der GFB in Westfalen. Ich kenne also die Stellungnahmen der anderen Fachrichtungen. Sie sind dieses Thema bis obenhin leid. Sie neigen möglicherweise der Auffassung zu, sie würden, wenn sie dem zustimmen, diesen alten Streit wieder aufleben lassen. Das ist nicht der Fall. Es ist de facto und de jure nicht der Fall. Die hausärztliche Versorgung ist inhaltlich durch das Sozialgesetzbuch ganz klar festgelegt, unterlegt durch eine Gebührenordnung.

Unterschiedliche Qualitäten innerhalb dieser Tätigkeit, egal von wo man kommt, sind nicht mehr gegeben. Die Möglichkeit, diesen Zugang ausschließlich auf den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) zu beschränken, besteht durchaus. Entsprechende Absichtserklärungen vonseiten der Politik, das umzusetzen, sind bereits im Raum.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Feyerabend. - Wir sollten jetzt noch zwei Wortmeldungen hören, dann die Wahlergebnisse bekannt geben und anschließend diesen Tagesordnungspunkt unterbrechen, die Sitzung für heute beenden und morgen fortfahren. - Der nächste Redner ist Herr Emminger.

© Bundesärztekammer 2007