TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

Donnerstag, 17. Mai 2007, Nachmittagssitzung

Dr. Reinhardt, Westfalen-Lippe: Ich bin der Auffassung, dass wir morgen früh weiterdiskutieren sollten. Ich meine, dass wir auf diesem Ärztetag ein für allemal das Thema so lösen sollten, dass nach einer Abstimmung das Ergebnis akzeptiert wird. Ich meine, jeder, der das Gefühl hat, er müsse sprechen, sollte auch sprechen dürfen. Deshalb appelliere ich dafür, dass wir die Diskussion fortsetzen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. - Wir stimmen also ab. Wer ist für den Antrag auf Schluss der Debatte? - Wer ist dagegen? - Das Erste ist klar die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Dann werden wir morgen nur noch die Abstimmungen durchführen.

(Widerspruch)

- Heute noch abstimmen? - Gut, das war auch Inhalt des Antrags. Dann führen wir die Abstimmungen durch, bevor wir die Wahlergebnisse bekannt geben, damit wir nicht abgelenkt werden.

Es gibt dazu den Geschäftsordnungsantrag, diese Abstimmung zumindest teilweise geheim durchzuführen, also schriftlich. Das betrifft die Anträge IV-1, IV-2 und IV-3. Das ist aber nicht ganz logisch. Ich meine, wir sollten die Anträge IV-1 und IV-5 als Alternative betrachten. Man kann nämlich nur einem der beiden Anträge zustimmen, nicht beiden Anträgen. Das ist die klassische Alternative. Beim Antrag IV-1 müssten wir erst einmal über den Ergänzungsantrag von Frau Gitter abstimmen, bevor wir über den Antrag insgesamt abstimmen. Frau Gitter beantragt nämlich durch den Antrag IV-1 a:

Bei der Weiterbildungszeit soll unter Punkt zwei im ersten Spiegelstrich sowie entsprechend im zweiten Spiegelstrich das Wort "internistische" jeweils gestrichen werden, sodass es dann an beiden Spiegelstrichen heißt: "6 Monate Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung absolviert werden können".

Dazu möchte sich Herr Koch äußern. Er hat die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang ein Schlusswort zu sprechen.

© Bundesärztekammer 2007