Dr. Reinhardt, Westfalen-Lippe: Ich bin der
Auffassung, dass wir morgen früh weiterdiskutieren sollten. Ich meine, dass wir
auf diesem Ärztetag ein für allemal das Thema so lösen sollten, dass nach einer
Abstimmung das Ergebnis akzeptiert wird. Ich meine, jeder, der das Gefühl hat,
er müsse sprechen, sollte auch sprechen dürfen. Deshalb appelliere ich dafür,
dass wir die Diskussion fortsetzen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Wir stimmen also ab. Wer ist für den Antrag auf Schluss der Debatte? - Wer
ist dagegen? - Das Erste ist klar die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einige
Enthaltungen. Dann werden wir morgen nur noch die Abstimmungen durchführen.
(Widerspruch)
- Heute noch abstimmen? - Gut, das war auch Inhalt des Antrags.
Dann führen wir die Abstimmungen durch, bevor wir die Wahlergebnisse bekannt
geben, damit wir nicht abgelenkt werden.
Es gibt dazu den Geschäftsordnungsantrag, diese Abstimmung
zumindest teilweise geheim durchzuführen, also schriftlich. Das betrifft die
Anträge IV-1, IV-2 und IV-3. Das ist aber nicht ganz logisch. Ich meine, wir
sollten die Anträge IV-1 und IV-5 als Alternative betrachten. Man kann nämlich
nur einem der beiden Anträge zustimmen, nicht beiden Anträgen. Das ist die
klassische Alternative. Beim Antrag IV-1 müssten wir erst einmal über den
Ergänzungsantrag von Frau Gitter abstimmen, bevor wir über den Antrag insgesamt
abstimmen. Frau Gitter beantragt nämlich durch den Antrag IV-1 a:
Bei der Weiterbildungszeit soll unter Punkt zwei im ersten
Spiegelstrich sowie entsprechend im zweiten Spiegelstrich das Wort
"internistische" jeweils gestrichen werden, sodass es dann an beiden
Spiegelstrichen heißt: "6 Monate Intensivmedizin, die auch während der
Basisweiterbildung absolviert werden können".
Dazu möchte sich Herr Koch äußern. Er hat die Möglichkeit, in
diesem Zusammenhang ein Schlusswort zu sprechen.
|