TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Dr. Groß M. A., Nordrhein: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, die meinen Artikel im Dezemberheft des "Deutschen Ärzteblatts" gelesen haben, wissen, dass ich der elektronischen Gesundheitskarte sehr kritisch gegenüberstehe. Ich denke allerdings: Wenn wir sie generell ablehnen, haben wir überhaupt keine Möglichkeit der Einwirkung mehr. Ich meine, wir sollten ganz enge Vorgaben machen, an die sich die Politik halten muss.

Wir haben im November des vergangenen Jahres in der Ärztekammer Nordrhein einen Antrag gestellt, der bereits dezidierte Vorgaben enthielt. Ich habe diesen Antrag hier unter der Nummer 33 nochmals gestellt. Ich möchte allerdings im ersten Abschnitt den zweiten Satz streichen. Ansonsten ist dieser Antrag komplett der Antrag, der im November vergangenen Jahres in der Ärztekammer Nordrhein gestellt wurde.

Die Anträge 33 und 34 unterstützen den Antrag des Vorstands. Ich danke Herrn Bartmann für seine Ausführungen und kann sie nur unterstützen. Lehnen Sie die elektronische Gesundheitskarte bitte nicht generell ab. Unterstützen Sie bitte die Anträge 97 und 35 nicht. Wir haben ansonsten nichts mehr in der Hand.

Ein besonderes Anliegen ist mir die kommende Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung. Da ist etwas passiert, was uns hinterher im Namen der Ärzte sozusagen um die Ohren fliegt. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft will dezidiert eine komplette Patientenakte in dieses Überprüfungssystem einbauen. Da müssen wir aufpassen. Wenn wir das nicht tun, haben wir die elek­tronische Patientenakte nicht in einigen Jahren oder im Jahr 2020, sondern wir haben sie dann mit der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung eingeführt. Deshalb bitte ich darum, meinen Antrag 38 zu unterstützen, am besten einstimmig. Wenn das, was dort aufgeführt ist, kommt, brauchen wir uns über die elektronische Patientenakte, über Daten usw. nicht mehr zu unterhalten. Dort sind enthalten: Diagnosen, Stillzeit mit ET, Schwangerschaft, Labordaten. Es ist alles zu finden - und dies alles unter dem Oberbegriff der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung.

Ich habe ferner den Antrag 81 gestellt, dass man die Todesfallzahlen überprüft. Ich bitte Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen. Es geht darum, dass Daten in der Republik umherschwirren, die Aussagen wie "Mehr Tote durch Arzneimittel­unverträglichkeit als durch Verkehrsunfälle" belegen sollen. Wir haben einfach keine richtigen Statistiken; hier handelt es sich um Hochrechnungen. Wir hätten gern Daten, damit wir sie selber vertreten können.

Ich höre jetzt auf. Wenn es notwendig ist, komme ich noch einmal.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Darauf freuen wir uns schon jetzt. Schönen Dank. - Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gitter aus Bremen.

© Bundesärztekammer 2007