TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 18. Mai 2007, Vormittagssitzung

Dr. Groß M. A., Nordrhein: Ich habe vorhin vergessen, Ihnen einen eigenen Antrag vorzustellen. Er ist noch nicht umgedruckt; bis jetzt kenne ich auch die Antragsnummer nicht. Ich habe in diesem Antrag gefordert, dass es bis hierhin geht und noch nicht weiter. Es geht darum, dass die Evaluation unabhängig durchgeführt werden muss. Wir möchten gern, dass die Bundesärztekammer dafür steht, dass es zusätzlich eine unabhängige Evaluation gibt, nach deren Durchführung wir uns entscheiden können, ob wir weitermachen oder nicht. Ich denke, diese Chance müssen wir nutzen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das ist der Antrag 111.

Dr. Groß M. A., Nordrhein: Ich möchte noch etwas zu anderen Anträgen sagen. Ich habe gehört, dass meine Ausführungen hinsichtlich der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung nicht ganz verständlich waren. Das ist eine jener freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die in der Öffentlichkeit unglaublich publiziert und beworben wird, die auch von Teilen der Ärzteschaft unterstützt wird. Das ist richtig, und es ist nichts dagegen zu sagen. Es ist allerdings etwas dagegen zu sagen, dass durch diese Hintertür eine elektronische Patientenakte jetzt eingeführt wird und wir hinterher nicht sagen können, das sei ohne uns Ärzte geschehen. Es ist ein ärztliches Gremium, das diese Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung einführt. Wir haben hinterher überhaupt keine Berechtigung, zu erklären, das hätten wir nicht getan. Das haben dann Ärzte gemacht, und das müssen wir ablehnen.

(Vereinzelt Beifall)

Im Antrag 34 gehe ich auf den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte bei den Ärzten ein. Das gilt für die niedergelassenen Ärzte genauso wie für die Krankenhausärzte. Die Sensibilität bei den Krankenhausärzten ist inzwischen vorhanden. In einem meiner Anträge findet sich der Hinweis, dass sichergestellt werden muss, dass die Krankenhausverwaltungen keinen Einblick in die Diagnosen erhalten. Das geschieht jetzt allerdings schon. Vielleicht kann man das zurückschrauben. Dieser Passus ist in einem meiner Anträge enthalten.

Ich empfehle Ihnen nochmals, die Anträge 34, 111, 81 und 38 anzunehmen, ebenfalls den Antrag, der die Forderung nach evaluierten Daten enthält.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Jetzt gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung. Herr Schimanke, bitte.

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