Dr. Groß M. A., Nordrhein: Ich habe vorhin
vergessen, Ihnen einen eigenen Antrag vorzustellen. Er ist noch nicht
umgedruckt; bis jetzt kenne ich auch die Antragsnummer nicht. Ich habe in
diesem Antrag gefordert, dass es bis hierhin geht und noch nicht weiter. Es geht
darum, dass die Evaluation unabhängig durchgeführt werden muss. Wir möchten
gern, dass die Bundesärztekammer dafür steht, dass es zusätzlich eine
unabhängige Evaluation gibt, nach deren Durchführung wir uns entscheiden
können, ob wir weitermachen oder nicht. Ich denke, diese Chance müssen wir
nutzen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das ist der
Antrag 111.
Dr. Groß M. A., Nordrhein: Ich möchte noch etwas
zu anderen Anträgen sagen. Ich habe gehört, dass meine Ausführungen
hinsichtlich der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung nicht ganz verständlich
waren. Das ist eine jener freiwilligen Anwendungen der elektronischen
Gesundheitskarte, die in der Öffentlichkeit unglaublich publiziert und beworben
wird, die auch von Teilen der Ärzteschaft unterstützt wird. Das ist richtig,
und es ist nichts dagegen zu sagen. Es ist allerdings etwas dagegen zu sagen,
dass durch diese Hintertür eine elektronische Patientenakte jetzt eingeführt
wird und wir hinterher nicht sagen können, das sei ohne uns Ärzte geschehen. Es
ist ein ärztliches Gremium, das diese Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung
einführt. Wir haben hinterher überhaupt keine Berechtigung, zu erklären, das
hätten wir nicht getan. Das haben dann Ärzte gemacht, und das müssen wir
ablehnen.
(Vereinzelt Beifall)
Im Antrag 34 gehe ich auf den Nutzen der elektronischen
Gesundheitskarte bei den Ärzten ein. Das gilt für die niedergelassenen Ärzte
genauso wie für die Krankenhausärzte. Die Sensibilität bei den
Krankenhausärzten ist inzwischen vorhanden. In einem meiner Anträge findet sich
der Hinweis, dass sichergestellt werden muss, dass die Krankenhausverwaltungen
keinen Einblick in die Diagnosen erhalten. Das geschieht jetzt allerdings
schon. Vielleicht kann man das zurückschrauben. Dieser Passus ist in einem meiner
Anträge enthalten.
Ich empfehle Ihnen nochmals, die Anträge 34, 111, 81 und 38
anzunehmen, ebenfalls den Antrag, der die Forderung nach evaluierten Daten
enthält.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Jetzt gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung. Herr Schimanke, bitte.
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