Dr. Hermann, Bremen: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich möchte einige Dinge klarstellen. Telematik, Arztausweis und
Gesundheitskarte sind hier zu einem Brei zusammengerührt worden. Das möchte ich
auseinanderdröseln. Telematik bedeutet das Übertragen von Gesundheitsdaten auf
elektronischem Wege. Das tun ja bereits viele von uns. Das ist gut so und
keinen großen Streit wert. Um es sicherer zu gestalten, benötigt man einen
elektronischen Arztausweis. Das ist der Arztausweis, den Sie jetzt in der
Tasche tragen und so gern verlieren, in elektronischer Form. Das ist nicht
besonders strittig, damit auch nicht der Antrag 2 des Vorstands.
Der dritte Punkt ist die Gesundheitskarte, die neue Qualitäten
aufweist. Über sie können und sollten wir trefflich streiten. Das ist aber eine
ganz andere Sache. Die Arztkarte ist notwendig, um die Telematik überhaupt
durchführen zu können. Die elektronische Gesundheitskarte kann, muss aber nicht
als Ergänzung hinzukommen.
Unstrittig ist, dass die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte im Gesetz steht. Frau Wahl, da habe ich eine ganz andere
Auffassung von Demokratie: Auch wenn es im Gesetz steht, können wir es
natürlich in Bausch und Bogen ablehnen. Wenn wir dies tun, würden wir uns auch
nicht jede Möglichkeit der Teilnahme verbauen. Ich denke, die Delegierten haben
das Recht, ihrem Bauchgefühl zu folgen und das zu tun.
(Beifall)
Ich denke, der Hauptkritikpunkt sind - insbesondere aus der
Sicht der Niedergelassenen - die Kosten der elektronischen Gesundheitskarte.
Die Kosten der Telematik und der Arztkarte sind eher gering. Die Kosten für die
Gesundheitskarte werden unendlich hoch sein. Toll Collect und Galileo als
Projekte ähnlicher Art lassen grüßen.
Die Subventionierung von EDV-Unternehmen aus dem immer
irgendwie budgetierten Gesamteinkommen der Ärzte kann nicht in unserem
Interesse sein. Dies scheint aber fest eingeplant zu sein. Wir sollten also
deutlich machen, dass wir überhaupt keine zusätzlichen Kosten für die
Einführung dieser Gesundheitskarte übernehmen wollen. Dahin geht auch mein
Antrag, im Antrag 31 den letzten Halbsatz zu streichen. Wir wollen für diese
Sache überhaupt keine Kosten
übernehmen.
Ich oute mich hier gern als krasser Gegner der elektronischen
Gesundheitskarte. Aber, meine Damen und Herren, ich finde alle meine objektiven
Bedenken im Antrag des Vorstands formuliert. Deswegen kann ich auch als
Hauptbedenkenträger Sie nur auffordern, den Vorstandsantrag dennoch zu
unterstützen.
Danke sehr.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Jetzt Herr Kollege Lange aus Niedersachsen.
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