Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit kommen wir
zum Antrag V-73. Dazu hat Herr Koch als Vorsitzender der
Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer das Wort. Bitte schön.
Dr. Koch, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So sehr ich das Anliegen dieses
Antrags verstehe, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass seine Verwirklichung
bedeuten würde, in den Kammern einen riesigen Verwaltungsaufwand aufzubauen,
mit einer Meldepflicht, wer gerade in welcher Klinik in welcher Weiterbildung
ist, wann er die Klinik verlässt, wie viele dort wirklich weitergebildet werden
können. Ich denke, dass der Aufwand, der dadurch entsteht, nicht gerechtfertigt
ist. Darauf wollte ich nur hinweisen.
(Zuruf)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Koch. - Möchte Herr Lindhorst dazu das Wort ergreifen? - Bitte.
PD Dr. Lindhorst, Hessen: Lieber Herr Koch, wir
kennen uns bei dieser Diskussion schon lange. Ich muss sagen: Unter dem Strich
ist es wirklich schade, dass man dem Ansinnen vieler draußen, unseres
Nachwuchses, überhaupt keine Rechnung trägt. In den operativen Fächern gibt es
glasklar die Klage, dass die Verhältnisse nicht stimmen. Wir wissen bereits aus
Zeiten, als noch mehr weitergebildet wurde, dass die Zahlen nicht stimmen. Die
Ärztekammer Nordrhein hat das dokumentiert, die Deutsche Gesellschaft für
Chirurgie hat dies dokumentiert. Wir wissen es also, tun aber nichts.
Entschuldigung, aber ich weiß nicht, wer sich da noch wundert,
dass der eigene Nachwuchs ins Ausland geht. Die relativ simplen Instrumente,
die uns hier als Bürokratiehengste bis zum geht nicht mehr aufgebläht
vorgestellt werden, die es aber gar nicht sind, sind plötzlich die
Entschuldigung dafür, dass wir das alles nicht leisten können. In diesem Land
kann ich jeden Nachwuchs verstehen, der sofort geht.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr.
- Einer hat dafür, einer dagegengesprochen. Wir stimmen zunächst über den
Überweisungsantrag, der gestellt wurde, ab.
(Zuruf)
- Eine Gegenrede gegen die Überweisung. Bitte, Frau Gitter.
Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Liebe Damen
und Herren! Ich möchte gegen die Vorstandsüberweisung sprechen, weil ich den
Antrag gern ablehnen möchte. Der Vorschlag von Herrn Lindhorst bedeutet im
Prinzip: In Zeiten, in denen die Kliniken und gerade die Chirurgen ihren
Nachwuchs suchen, erfolgt eine unnötige Kontingentierung von
Weiterbildungsstellen. Da gibt es so viele Unwägbarkeiten. Was machen die Leute?
Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, Herr Lindhorst, dass die Kammern, wenn
sie eine Befugnis erteilen, natürlich schauen, ob Eingriffe in genügend großer
Zahl durchgeführt werden, ob das Spektrum der geforderten Eingriffe auch
abgebildet wird.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Wir haben jetzt alle Argumente gehört. Wir stimmen zunächst über den
Überweisungsantrag zum Antrag 73 ab. Wer möchte für die Überweisung des
Antrags 73 an den Vorstand stimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die
Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann stimmen wir materiell über den Antrag ab.
Wer möchte den Antrag 73 befürworten? - Wer möchte das nicht? - Das ist die
Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
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