Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag
V-103: Aufnahme eines ethischen Kodex zur Ablehnung der Zusammenarbeit mit
der Tabakindustrie in die (Muster-)Berufsordnung. Gibt es da eine Gegenrede? -
Das ist nicht der Fall. Es gibt aber einen Überweisungsantrag. Möchte dazu
jemand Stellung nehmen? - Bitte, Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer
Brandenburg.
Dr. Wolter, Vorstand der Bundesärztekammer: Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, diesen Antrag, der sehr gut ist, an
den Vorstand zu überweisen, weil wir an der Berufsordnung arbeiten. Wenn wir
hier einen solchen fest vorgeschlagenen Text beschließen, würde die
Berufsordnung in toto etwas durcheinanderkommen. Wenn Sie das nicht wollen,
schlage ich vor, dass Sie nur den ersten Satz als Arbeitsauftrag an den
Vorstand beschließen und den Rest des Antragstextes mit in die Begründung
aufnehmen. Dann können wir das für die gesamte Industrie abarbeiten.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer
möchte den Antrag 103 an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Wer
enthält sich? - Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
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