Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum Antrag
V-106. Da geht es um ein elektronisches Wahlverfahren. Auch das kostet
Geld. Herr Professor Fuchs wird uns über die finanziellen Konsequenzen
aufklären.
Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages: Ein nahezu gleichlautender Antrag wurde vom
106. Deutschen Ärztetag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand der Bundesärztekammer
hat sich mit dem Thema ausführlich befasst. Wir haben mehrere Angebote
eingeholt. Die komplette Technik würde bei Kauf bei dem einen Angebot
50.000 Euro kosten, bei dem anderen Angebot nahezu 60.000 Euro. Der
Vorstand hat beschlossen, dass dieses Anliegen nicht weiter verfolgt werden
soll. Wir haben uns auch davon leiten lassen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung
damals einen solchen Versuch gemacht hat, der kläglich gescheitert ist. Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung verzichtet mittlerweile auf diese Technik.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das ist auch
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein probiert worden. So richtig
begeistert waren wir zu dem Zeitpunkt alle nicht. - Dazu bitte Herr Dr. Schade.
Dr. Schade, Baden-Württemberg: Verehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Unterschied zu den hier genannten
Zahlen und Erfahrungen haben wir in den letzten Jahren bei unseren
Vertreterversammlungen in Baden-Württemberg sehr gute Erfahrungen gesammelt.
Die Kosten beliefen sich beim Leasingverfahren zwischen 4 000 und
5 000 Euro. Mittlerweile sind vier Jahre ins Land gegangen. Die Technik
ist weiter fortgeschritten. Die Geräte sind sicherer und kleiner geworden. Die
Kosten sind erheblich gesunken.
Ich fordere den Vorstand ja auch nur auf, das erneut zu
überprüfen und bei relativ günstigen Verhältnissen ein elektronisches
Wahlverfahren bereitzustellen. Es müsste dann vom Deutschen Ärztetag
entschieden werden, ob es angewandt werden darf. Ich spreche also für den
Antrag.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Wenn das ein Prüfauftrag sein sollte, wäre es das Beste, man würde den Antrag
an den Vorstand überweisen. Dann würden wir uns dieser Prüfung wieder nähern.
Wir stimmen jetzt erst einmal über den Überweisungsantrag ab.
Wer möchte dem zustimmen?
(Zuruf)
- Sie möchten gegen den Antrag auf Überweisung sprechen?
N. N.: Herr Professor Hoppe, ich möchte deshalb
dagegensprechen, weil das kein Auftrag an Sie ist, sondern es steht in dem
Antrag: Es soll bereitgestellt werden. Dort steht ja ebenfalls: nur alle vier
Jahre, wenn Wahlen anstehen. Wir möchten ja nicht allgemein das Verfahren
ändern. Das Verfahren, das wir gestern erlebt haben, ist zu zeitaufwendig. Die
5 000 Euro sind bezahlbar. Die Technik hat sich bei uns als völlig sicher
herausgestellt.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der Antrag
lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, bei
kommenden Wahlen auf Deutschen Ärztetagen ein elektronisches Wahlverfahren bereitzustellen.
Das ist kein Prüfauftrag, sondern eine klare Vorschrift. Wir
müssten auch eine Satzungsänderung durchführen, weil die elektronische
Abstimmung eine geheime schriftliche Abstimmung in diesem Sinne nicht ersetzt.
Wenn Sie uns das zum Prüfen geben, prüfen wir alle Aspekte der
heutigen Zeit. Das machen wir gern. Wir haben auf dem Deutschen Ärztetag jedes
Jahr eine etwas unterschiedliche Zusammensetzung der Delegiertenschaft. Es muss
das entsprechende Verfahren geprüft werden, wie die Identifikation gesichert werden
kann, dass nur derjenige den Abstimmungsapparat bedient, der dazu auch
tatsächlich berechtigt ist. Ich würde heute nicht einfach beschließen, dass das
geschehen soll, sondern dass das geprüft werden soll. Der Prüfauftrag würde
lauten, dass Sie den Vorstand der Bundesärztekammer bitten, zu prüfen, wie es
sich ermöglichen lässt, bei kommenden Wahlen auf Deutschen Ärztetagen ein
elektronisches Wahlverfahren bereitzustellen. Dann ist es ein Prüfauftrag. Wie
es jetzt formuliert ist, ist es ein Beschluss.
(Zuruf)
- So etwas Aufregendes ist das doch nicht. Bitte.
PD Dr. Lindhorst, Hessen: Ich stelle jetzt den
Antrag, dass es geprüft wird, bevor wir uns hier in der Diskussion verzetteln.
Ich habe die Bitte, dass zehn Delegierte das verkürzte Verfahren unterstützen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dem müssen
zehn abstimmungsberechtigte Delegierte zustimmen, dass der Antrag als
Prüfauftrag verstanden wird. Dann können wir darüber abstimmen. Dann prüfen wir
das auch richtig gerne.
Wer stimmt dem Antrag 106 im Sinne eines Prüfauftrags zu? -
Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag in der geänderten
Fassung angenommen. Dann prüfen wir.
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