TOP VI: Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2005/2006 (01.07.2005 - 30.06.2006)

Donnerstag, 17. Mai 2007, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir wenden uns also gleich dem Tagesordnungspunkt VI zu:

Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2005/2006 (01.07.2005 - 30.06.2006)

Zu den Finanztagesordnungspunkten gebe ich folgende Hinweise: Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte "Finanzen" plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VII - VIII "Finanzen" öffentlich zu verhandeln.

Gibt es darüber Einverständnis, oder gibt es einen Gegenantrag, der die Öffentlichkeit ausschließen will? - Gibt es nicht. Ich nehme an, dass Sie einverstanden sind, dass das so geschieht.

§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen.

Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Beachten Sie bitte, dass nach der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage (§ 10) Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt.

Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten. Die grüne Stimmkarte bedeutet "Ja", die rote Stimmkarte bedeutet "Nein".

Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt vor der Bühne bei Herrn Zielesch abgeholt werden.

Wir kommen zunächst zum Tagesordnungspunkt VI a:

Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2005/2006

Referent ist Herr Professor Fuchs, unser Hauptgeschäftsführer. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2007