Dr. Calles, Bayern: Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht unbedingt wie ein Pfennigfuchser
dastehen und immer nur auf Regularien herumreiten. Aber ich denke, man sollte
Herrn Montgomery die große Chance, die er am heutigen Tage bekommt, nicht
dadurch nehmen, dass Formalien, die vielleicht doch notwendig sein könnten,
nicht eingehalten werden.
Ich habe hier einen Beschlussantrag, der von Mitgliedern des
Vorstands der Bundesärztekammer vorgelegt wurde, in dem Herr Montgomery
vorgeschlagen wird. In § 5 Abs. 2 der Satzung der Bundesärztekammer steht, dass
der Präsident und die beiden Vizepräsidenten auf Vorschlag von Abgeordneten des
Ärztetages gewählt werden. Ich denke, bevor man anschließend die Wahl anficht,
sollten wir das im Vorfeld klären.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Vilmar, Wahlleiter: Mir wurde
versichert, dass dieser Vorschlag zehn Unterschriften von Delegierten trägt.
Die Namen der den Vorschlag Einreichenden sind nicht so von Belang wie die
Unterschriften der Abgeordneten.
Dr. Calles, Bayern: Entschuldigung, wenn ich
widerspreche. Wenn jemand einen Antrag einbringt, kann er ihn anschließend auch
- das haben wir häufig genug erlebt - wieder zurückziehen. Das tut derjenige,
der den Antrag eingebracht hat, nicht diejenigen, die unterschrieben und ihre
Unterstützung zugesagt haben. Ich denke, es ist notwendig, dass die Delegierten
erfahren, welche Delegierten Kollegen Montgomery vorgeschlagen haben.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Vilmar, Wahlleiter: Wobei man
das auch so machen kann, dass man das hier feststellen lässt. Es wären ja auch
mündliche Vorschläge möglich. Ich frage also: Wird der Vorschlag Montgomery von
mindestens zehn Abgeordneten unterstützt? Das können wir ganz schnell klären.
Ich bitte um das Handzeichen derer, die ihre Unterstützung für den Vorschlag
Montgomery geben. - Das sind sicher mehr als zehn.
(Zuruf)
- Er ist jetzt vorgeschlagen.
Ich stelle die Frage, die vorhin auch eine Rolle gespielt hat,
ob eine mündliche Vorstellung gewünscht wird. Wer ist für eine mündliche
Vorstellung?
(Zurufe)
- Ein Geschäftsordnungsantrag.
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