3. Tag:
Donnerstag, 17. Mai 2007
Nachmittagssitzung
Prof. Dr. Dr. h. c. Vilmar, Wahlleiter: Meine
Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich erläutere
Ihnen zunächst das Vorgehen bei den Wahlen für den Deutschen Senat für
ärztliche Fortbildung, die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin sowie die
Deutsche Akademie der Gebietsärzte. Für den Senat sieht das Statut gemäß § 5
vor, dass die sieben ordentlichen Mitglieder des Senats aus einer
Vorschlagsliste des Vorstands der Bundesärztekammer vom Deutschen Ärztetag
gewählt werden. Der Antrag IX-1 enthält zehn Vorschläge. Demnach ist ein
Wahlgang erforderlich. Zur Vereinfachung des Geschäftsgangs schlagen wir Ihnen
vor, dass Sie auf dem für Sie bestimmten Antrag maximal sieben Kandidaten
ankreuzen. Wenn Sie mehr ankreuzen, wird der Stimmzettel ungültig. Mit diesem
Antrag begeben Sie sich dann wiederum zu den Wahlurnen. Später wird ausgezählt.
Ein ähnliches Verfahren ist für den Vorstand der Deutschen
Akademie für Allgemeinmedizin vorgesehen. Das Statut sieht vor, dass der
Vorstand aus fünf aus einer Vorschlagsliste gewählten Ärzten gebildet wird. Es
liegen sieben Vorschläge vor.
Ähnliches gilt für die Wahl des Vorstands der Deutschen
Akademie der Gebietsärzte. Auch hier sind aus sieben Vorschlägen maximal fünf
Namen anzukreuzen.
Es geht um die Anträge IX-1, IX-2 und IX-3. Hat die jeder?
(Zuruf: Gleichzeitig?)
- Die Stimmzettel können gleichzeitig abgegeben werden. Die
Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt, weil es sich um ein recht
umständliches Zählverfahren handelt. Das dauert eine Weile. Das Wahlergebnis
wird dann mitgeteilt, wenn es vorliegt.
Herr Eckel hat gebeten, dass er zu den einzelnen
Persönlichkeiten im Vorschlag des Vorstands für die Wahl zum Deutschen Senat
für ärztliche Fortbildung einige Ausführungen machen und Ihnen die
Persönlichkeiten vorstellen kann. Bitte, Herr Eckel.
|