Dr. Albring, Niedersachsen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich war heute
Morgen auf einer anderen Veranstaltung als Herr Dietrich. Ich fand Ihren
Vortrag, Herr Präsident, sehr gut. Ich fand, Herr Dietrich hat sowohl das
Papier als auch den Vortrag mit etwas anderem verwechselt. Die Analyse, die Sie
gebracht haben, Herr Hoppe, bevor der Patient tot ist, ist aller Ehren wert.
Sie als Pathologe können das ja besonders gut. Ich hoffe, die Politik nimmt das
auch so wahr.
Ich möchte eigentlich zum "Ulmer Papier" sprechen und sagen,
dass es für mich ein gutes Papier ist, das aber unvollständig ist. Wir sollten
die Gelegenheit nutzen, dieses Papier in Leitsätze bzw. eine Charta der
Ärzteschaft umzuwandeln. Dort müssten Dinge wie die Freiberuflichkeit, das
Arzt-Patient-Verhältnis und die freie Arztwahl enthalten sein. Diese Dinge
können ja bis in hundert Jahren bestehen bleiben und können je nach Zeitgeist
immer wieder verändert werden. Aber gewisse Punkte sind unabänderlich. Dahin
sollte meines Erachtens das "Ulmer Papier" führen.
Ich möchte eine sachliche Richtigstellung ansprechen. Meines
Erachtens sollten die Zeilen 22 und 23 auf Seite 20 des Papiers geändert
werden. Ich bitte Sie, dem entsprechenden Antrag, den Sie gleich erhalten
werden, zuzustimmen. Dort geht es um den Facharzt. Im "Ulmer Papier" heißt es:
Er nimmt auf Überweisung oder in direktem Zugang in
Kooperation mit dem Hausarzt die weitergehende Diagnostik vor ?
Laut SGB V haben die Patientinnen und Patienten zu
Frauenärzten und Augenärzten den direkten Zugang. Das bedeutet, dass ich die
Patientin oder den Patienten im direkten Zugang sehe, diagnostiziere und
behandle. Das kann ich nicht unbedingt in Kooperation mit dem Hausarzt tun. Das
kann zwar sinnvoll sein, aber wenn das hier so stringent steht - "in
Kooperation mit dem Hausarzt" -, dann heißt das, dass wir durch den
Deutschen Ärztetag ein Primärarztsystem einführen. Aber darüber haben wir noch
nicht abgestimmt. Deshalb bitte ich darum, hier zu formulieren: "gegebenenfalls
in Kooperation mit dem Hausarzt". Dass wir an der Basis mit dem Hausarzt
kooperieren und Briefe schreiben, ist ganz klar.
Wenn ich als Gynäkologe eine Patientin im direkten Zugang
habe, mache ich natürlich auch nicht die weitergehende Diagnostik, sondern die
Primärdiagnostik. Insofern ist der Begriff "weitergehende" falsch. Er sollte
gestrichen werden. Das gilt auch für die Augenärzte und - zumindest heute noch
- viele andere Fachärzte, die, wenn sie eine Überweisung vom Hausarzt bekommen,
trotzdem die Primärdiagnostik durchführen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Zimmermann aus Niedersachsen.
Bitte. |