TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik - Gesundheitspolitische Leitsätze der Ärzteschaft

Dienstag, 20. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Rothe-Kirchberger, Baden-Württemberg: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es auch um eine aus meiner Sicht unverzichtbare Ergänzung des "Ulmer Papiers". Ich werde zu weiteren Punkten, bei denen ich darauf verzichtet habe, einen Änderungsantrag zu stellen, kurz etwas sagen.

Es geht um Abschnitt A.2, die Unterversorgung bzw. die drohende Unterversorgung der Patienten mit psychosomatischen und psychischen Problemen durch entsprechend qualifizierte somatische Fachärzte. Es geht um die somatischen Fachärzte mit der Kompetenz der psychosomatischen Grundversorgung und Psychotherapie. Durch die jetzige pauschale Vergütung ist deren wirtschaftliche Situation außerordentlich bedroht, neben der Entwertung der Tätigkeit. Uns geht es um eine Stärkung dieser Arztgruppe und natürlich um die Stärkung der Versorgung dieser betroffenen Patienten, die aus unserer Sicht keinesfalls ausschließlich von den Fachpsychotherapeuten gewährleistet werden kann. Daher möchte ich Sie sehr herzlich bitten, unseren diesbezüglichen Antrag der psychosomatischen Grundversorgung und der Physiotherapie durch somatische Fachärzte zu unterstützen.

Ein weiterer Punkt betrifft den Abschnitt A.6, die Eigenverantwortung durch Selbstbeteiligung. Ich möchte dazu sagen, dass im Gegensatz zu den Grundlagen, die der heute Morgen geehrte Pionier der Psychosomatik, Herr Horst-Eberhard Richter, vertritt, nämlich der Psychoanalyse, dieses Modell der Eigenverantwortung durch Selbstbeteiligung auf einem vereinfachten verhaltenstherapeutischen Modell fußt, das viel zu wenig oder gar nicht berücksichtigt, dass die Menschen nicht nur aus bewussten Anteilen bestehen, die frei wählen können, sondern dass es so etwas wie Konflikte und Destruktivität der Menschen gibt. Ich glaube, das brauche ich nicht zu vertiefen.

Ein weiterer Punkt ist die Eigenbeteiligung, indem individuell Leistungsausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen vorgeschlagen werden. Das ist der Abschnitt 8.2 auf Seite 33. Wir wissen aus Erfahrungen mit privatversicherten Patienten, dass oft bestimmte Leistungen wie gerade die Physiotherapie ausgeschlossen werden. Das wird im Nachhinein sehr bereut. Man tut es oft aus Unkenntnis. Ich glaube nicht, dass es von Vorteil ist, wenn es so etwas auch in der Versorgung von Kassenpatienten gibt.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Kollegin Rothe-Kirchberger. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Janßen aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2008