Michaelis, Thüringen:
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Folgen für das, was
wir tun, sind so gravierend, dass es etwas schwierig ist, dem richtig zu
folgen. Jedenfalls geht es mir so; Ihnen möglicherweise auch. Ich habe im
Antrag 10 gelesen, dass einiges gestrichen werden soll. Ich habe mir die Mühe
gemacht, zu kontrollieren, was dann übrig bleibt. Unter der Überschrift
"Bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen bereitstellen" bleiben der Hausarzt und
die Schwester Agnes übrig. Der Facharzt ist weg. Das ist peinlich; das können
wir doch nicht tun. Ich habe heute Morgen gesucht, wo es Anträge gibt, wo das
vielleicht systematisch und für mich und den normalen Bürger verständlich
enthalten ist. Ich habe es nicht so richtig gefunden.
Deswegen habe ich mir erlaubt, zwei Anträge zu formulieren,
die umgedruckt werden, wonach die fachärztliche Versorgung an zwei Stellen
eingefügt wird. Auf Seite 18 soll es in Zeile 6 heißen:
Alle Patienten haben Anspruch auf eine flächendeckende
hausärztliche und fachärztliche Versorgung ?
Auf Seite 20 soll in Zeile 10 ergänzt werden:
Krankenhausärzte können in die ambulante Versorgung
eingebunden werden.
Das ist letztlich unstrittig.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr Michaelis. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Nerz aus
Baden-Württemberg. |