Dr. Zimmermann, Niedersachsen:
Herr Präsident, das ist auf den ersten Blick richtig. Aber durch dieses neue
Antragseinbringungsverfahren, das uns durch technische Probleme etwas kalt
erwischt hat, ist es so, dass manche Anträge auseinandergerissen wurden und
statt eines Antrags zwei Anträge vorliegen, wobei sich ein Teil des Antrags auf
das dunkel Hinterlegte bezieht, der andere Teil auf das dünn Gedruckte.
Wenn man so vorgeht, wie Sie es gesagt haben, kommt es zu
Folgendem - das trifft besonders die Anträge 46, 12, 32 (neu) und 47 -, dass
plötzlich ein etwas anderer Sinn entsteht, weil der erläuternde Teil des
Antrags weggefallen ist, über den gar nicht mehr geredet und abgestimmt wird.
Deswegen ist es schon wichtig, dass man zumindest bei den erwähnten vier
Anträgen das auch in der geänderten Reihenfolge mit in die Abstimmung
einbezieht, weil man sonst denjenigen Teil, der eigentlich für das Kästchen
bestimmt ist, nicht richtig verstünde. |