TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik - Gesundheitspolitische Leitsätze der Ärzteschaft

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Geben Sie uns einen kurzen Moment Zeit; bisher ist das anders geordnet worden. - Dann behandeln wir zunächst den Antrag I-1-36. Auf Seite 20 soll unter der Überschrift "Sektorübergreifende Kooperationsformen flexibel nutzen" in Zeile 9 ergänzt werden:

und Krankenhausärzte ambulante Leistungen erbringen und abrechnen werden.

Das hat Herr Albrecht beantragt. Verstehen Sie, was gemeint ist? Wer möchte dem Antrag 36 zustimmen? - Wer möchte ihm nicht zustimmen? - Wir sind nicht sicher. Ich frage also noch einmal. Wer möchte den Antrag 36 annehmen? - Wer möchte ihn nicht annehmen? - Das ist die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt kommt der Antrag I-1-53. Er betrifft die Zeile 10 auf Seite 20. Dort soll ergänzt werden:

Krankenhausärzte können in die ambulante Versorgung eingebunden werden.

Das wird von Herrn Michaelis aus Thüringen beantragt. Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war wohl die Mehrheit. Sind wir uns alle einig, dass das Erste die Mehrheit war?

(Widerspruch)

- Bitte noch einmal. Es geht darum, auf Seite 20 in Zeile 10 zu ergänzen:

Krankenhausärzte können in die ambulante Versorgung eingebunden werden.

Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Das zählen wir aus. Ich frage also noch einmal: Wer möchte der Ergänzung "Krankenhausärzte können in die ambulante Versorgung eingebunden werden" zustimmen? - Wer ist gegen die Einfügung dieses Satzes? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit 113 : 103 Stimmen angenommen.

(Beifall)

Wir kommen damit zum Antrag I-1-46. Auf Seite 20 soll nach Zeile 30 folgender Text eingefügt werden:

Spezialisierte Fachärzte müssen künftig auch außerhalb des Belegarztsystems vermehrt die Möglichkeit haben, sowohl ambulant als auch stationär zu behandeln ?

Darüber hinaus könnte die Integration von Fachärzten (einschließlich Fachärzten für Allgemeinmedizin) in eine sowohl stationäre als auch ambulante Versorgung der Patienten gerade in ländlichen Regionen eine effiziente Alternative für die flächendeckende und wohnortnahe stationäre und ambulante Grundversorgung darstellen.

Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Professor Bertram aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2008