Prof. Dr. Kruse, Referent:
Ich möchte Ihre Geduld nicht lange strapazieren. Es sind bestimmte ethisch und
auch fachlich relevante Aspekte angesprochen worden. Wenn ich den Begriff "Versorgungslast"
verwende, dann ausschließlich im gesundheitsökonomischen Sinne. Ich glaube,
dass ich an vielen Stellen meines Beitrags klargemacht habe, dass ich die
Menschenwürde eines demenzkranken Menschen in keiner Weise anders betrachte als
die Menschenwürde einer Person, bei der keine Demenzerkrankung vorliegt. Es ist
also rein ein gesundheitsökonomischer Begriff.
Ich habe ausdrücklich deutlich gemacht – wenn ich da
falsch verstanden worden sein sollte oder mich nicht richtig ausgedrückt habe,
wäre das massiv –, dass für mich ganz eindeutig ist, dass auch bei einer
schweren kognitiven Einbuße die Emotionalität in ihrer differenzierten Form
vorliegt. Ich habe während ungefähr eines Viertels des Vortrags versucht,
darüber zu sprechen.
(Beifall)
Das will ich an dieser Stelle klarmachen, nicht weil ich Recht
behalten will, denn es ist doch unser Punkt, dass wir sagen: Wir sollten nicht
immer nur die hohe kognitive Leistungskapazität ins Zentrum stellen, sondern
wir sollten zu einem sehr viel umfassenderen Verständnis der menschlichen
Persönlichkeit kommen.
Wir haben mittlerweile gute Daten aus der Bundesrepublik
Deutschland – wir sind zum Teil an diesen Studien beteiligt – und
auch international, dass wir in der Tat ein präventives Potenzial auch bei den
neurodegenerativen Erkrankungen haben. Ich sage das vor dem Hintergrund von
Studien ab 2002 bis heute, die sogar den Nachweis erbringen, dass wir so etwas
wie eine Neurogenese auch bei hochbetagten Menschen sehen können. Es gibt
hervorragende Studien, die zeigen: Eine sehr kontinuierlich ausgeführte
Aktivität, eine kontinuierlich ausgeführte kognitive Aktivität oder eine
alltagspraktische Aktivität können erheblich dazu beitragen, dass wir ein
Präventionspotenzial sogar bei den neurodegenerativen Demenzen realisieren
können.
Ich sage das deswegen an dieser Stelle, weil wir vielfach
nicht erkennen, dass wir sogar bei diesen sehr schweren Erkrankungen ein zum
Teil bemerkenswertes Präventionspotenzial haben.
Schließlich zu meinem letzten Punkt: Entschuldigen Sie, wenn
ich vom Mediziner und nicht vom Arzt gesprochen habe. Dass ich den Arzt meine
und nicht nur den Mediziner, erkennen Sie vielleicht daran, dass ich ja
ausdrücklich den Begriff der ärztlichen Seelsorge verwendet habe.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wenn man
jetzt noch weiß, dass Herr Professor Kruse eine Mutter hat, die uns jahrelang
auf Deutschen Ärztetagen begleitet hat, nämlich Frau Dr. Waltraud Kruse aus
Aachen, eine Ikone der Allgemeinmedizin, dass Herr Professor Kruse auch bei den
Regensburger Domspatzen war und glänzend Klavier spielen kann, dann glaubt man
ihm alles!
(Heiterkeit – Beifall)
Kommen Sie gut nach Heidelberg. Viel Erfolg für Ihre weitere
Arbeit. Wir bedanken uns noch einmal sehr herzlich bei Ihnen.
(Beifall)
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich bitte Sie, um 14
Uhr wieder hier zu sein. Dann wird Ihnen die Auflistung der Anträge zu
Tagesordnungspunkt I vorliegen. Ich wünsche Ihnen guten Appetit und gute
Erholung.
2. Tag:
Mittwoch, 21. Mai 2008
Nachmittagssitzung
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Meine Damen
und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene
Sitzung fort. Auf Ihren Plätzen liegt jetzt die Übersicht für die Reihenfolge
der abzustimmenden Anträge zu Tagesordnungspunkt I. Ich bitte Sie, dort
handschriftlich eine kleine Korrektur vorzunehmen. Auf der zweiten Seite ist in
der achten Zeile der Antrag I-1-16 aufgeführt. Er muss als letzter Antrag auf
die erste Seite, nach dem Antrag
I-1-43. Ich werde es wiederholen, wenn wir in die Abstimmung eintreten.
Wir befinden uns noch in Tagesordnungspunkt II. Bevor die
Diskussion wieder aufgenommen wird, haben wir über einen
Geschäftsordnungsantrag auf Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten
abzustimmen. Gibt es dazu eine Gegenrede? – Formal. Wer möchte die
Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten zu Tagesordnungspunkt II befürworten?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die
Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten zu Tagesordnungspunkt II beschlossen.
Der erste Redner des Nachmittags ist Herr Dr. Holger Lange aus
Nordrhein. Bitte sehr. |