TOP II: Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Urban, Berlin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als niedergelassener Psychiater mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt betreue ich seit mehr als 20 Jahren eine große Zahl gerontopsychiatrischer Patienten, auch in Heimen. Ich kann Ihnen sagen, dass das, was so dezent als Unterfinanzierung bezeichnet wird, mir zumindest in den letzten zehn Jahren sehr sauer aufgestoßen ist. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das hier thematisiert wird. Ich erspare mir und Ihnen ein Koreferat dazu.

Ich möchte etwas zum Antrag des Kollegen Junker sagen. Ich möchte den Kollegen Junker bitten, diesen Antrag zu verändern. Sollte der Antrag unverändert bleiben, bitte ich Sie, ihn abzulehnen. Ich meine, im zweiten Absatz müsste alles, was nach dem ersten Satz kommt, gestrichen werden. Auch die Absätze vier bis sieben müssten komplett gestrichen werden. Es ist peinlich, wenn der Ärztetag meint, dass Hartz-IV-Empfänger ohne Qualifikation als Haushälterinnen oder Gesellschafterinnen für Alterspatienten, für Demenzkranke eingesetzt werden sollen. Ich möchte wissen – oder vielleicht auch nicht wissen , wenn hier statt der demenzkranken Patienten chronisch kranke Kinder aufgeführt wären, ob Sie auch dann der Meinung wären, dass 50 Prozent der chronisch kranken Kinder durch Hartz-IV-Empfänger ohne besondere Qualifikation, wie es hier heißt, versorgt werden können.

Insofern bitte ich entweder um eine Veränderung des Antrags oder um Ablehnung.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Urban.  Jetzt Frau Ebert-Englert aus Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2008