Dr. Lange, Nordrhein:
Ich möchte einen Änderungsantrag – er ist noch nicht umgedruckt –
zum Antrag II-3 von Herrn Kaplan und anderen stellen. Meiner Meinung nach
sollte die Entschließung folgendermaßen lauten:
Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, im Rahmen
der ärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen
Kooperationsvereinbarungen mit besonders qualifizierten Vertragsärzten und
Krankenhausärzten zu fördern.
Es gibt sicherlich hervorragende Hausärzte, die sich seit
Jahren um die Bewohner von Heimen kümmern. Aber auch da gibt es gewiss noch
Fortbildungs- und Weiterbildungsbedarf. Es gibt sicherlich auch besonders
geeignete Krankenhausärzte, insbesondere Geriater, die diese Aufgabe auf der
gleichen Basis wie die Vertragsärzte, dann mit entsprechender Ermächtigung,
übernehmen könnten.
Ich halte dies für wesentlich geeigneter, als festangestellte
Heimärzte seitens der Heimleitungen zu installieren. Ich möchte schon die freie
Arztwahl für die Bewohner erhalten. Dazu sollen Vertragsärzte und
Krankenhausärzte zugelassen werden.
Vielen Dank.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
Habe ich das richtig verstanden, dass damit die Worte: "womit sich die
Ermächtigung von Heimen bzw. Heimärzten erübrigt" gestrichen werden sollen?
(Dr. Lange, Nordrhein: Ja!)
– Danke sehr. – Jetzt bitte Herr Junker. |