TOP II: Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Lange, Nordrhein: Ich möchte einen Änderungsantrag – er ist noch nicht umgedruckt – zum Antrag II-3 von Herrn Kaplan und anderen stellen. Meiner Meinung nach sollte die Entschließung folgendermaßen lauten:

Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, im Rahmen der ärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen Kooperationsvereinbarungen mit besonders qualifizierten Vertragsärzten und Krankenhausärzten zu fördern.

Es gibt sicherlich hervorragende Hausärzte, die sich seit Jahren um die Bewohner von Heimen kümmern. Aber auch da gibt es gewiss noch Fortbildungs- und Weiterbildungsbedarf. Es gibt sicherlich auch besonders geeignete Krankenhausärzte, insbesondere Geriater, die diese Aufgabe auf der gleichen Basis wie die Vertragsärzte, dann mit entsprechender Ermächtigung, übernehmen könnten.

Ich halte dies für wesentlich geeigneter, als festangestellte Heimärzte seitens der Heimleitungen zu installieren. Ich möchte schon die freie Arztwahl für die Bewohner erhalten. Dazu sollen Vertragsärzte und Krankenhausärzte zugelassen werden.

Vielen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Habe ich das richtig verstanden, dass damit die Worte: "womit sich die Ermächtigung von Heimen bzw. Heimärzten erübrigt" gestrichen werden sollen?

(Dr. Lange, Nordrhein: Ja!)

– Danke sehr. – Jetzt bitte Herr Junker.

© Bundesärztekammer 2008