TOP III: Arztbild der Zukunft und Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

PD Dr. Scholz, Hessen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz ein Problem beleuchten, damit Sie hinterher erleuchtet herausgehen. Es hat auch etwas mit dem Arztbild und der zukünftigen Berufsausbildung zu tun, nämlich mit dem drohenden Horizont Master und Bachelor, wovon Sie schon gehört haben. Master und Bachelor wird Ihnen mit dem Argument verkauft: Es muss wegen des Bologna-Prozesses alles wunderbar einheitlich sein. Lassen Sie sich bitte nicht täuschen. Was steckt dahinter? Bologna-Prozess bedeutet nur: 37 europäische Staaten einigen sich darauf, dass Abschlüsse vergleichbar sind. Man hat leider Gottes das schöne Diplom in vielen Bereichen aufgegeben. Sie müssen jetzt einen Bachelor- oder Master-Studiengang absolvieren.

Jetzt droht dies auch in der Medizin. Die Schweiz hat das bereits in Zürich eingeführt. Andere Institutionen, beispielsweise in Berlin, denken auch darüber nach. Was bedeutet das? Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss machen, sind Sie berechtigt, eigenständig einen Beruf auszuüben. Natürlich wollen wir nicht, dass jemand nach sechs Semestern, der also ungefähr gerade in dem Bereich ist, in dem er Pathologie und die ersten U-Kurse gemacht hat, als Barfußmediziner zu Gange ist. Also müssen Sie einen zweiten Studiengang machen, den Master-Studiengang. Den müssen Sie aber auch für Bachelor aus anderen Richtungen öffnen. Sie können natürlich sagen: Weil er ärztlich tätig ist, darf er nicht aus der Betriebswirtschaftslehre oder der Juristerei kommen. Aber bei anderen Bereichen können Sie das nicht verbieten.

Wenn Sie den Master-Abschluss gemacht haben, dann haben Sie einen zweiten Studiengang abgeschlossen. Ein zweiter Studiengang ist ein zusätzlicher Studiengang, der für die Kolleginnen und Kollegen natürlich gebührenpflichtig ist. Ich glaube, Sie alle wollen doch nicht, dass die Kollegen, die hinterher ärztlich tätig sein wollen, gebührenpflichtig ein Studium ableisten müssen. Die Kultusministerkonferenzen haben sich eindeutig geäußert und erklärt: Wer einen Master-Abschluss hat, ist nicht automatisch berechtigt, hinterher die Heilkunde auszuüben; wir wollen nach wie vor das Staatsexamen sehen, bevor wir die Approbation erteilen.

Schauen Sie sich die Schweizer an; die haben dies auch gemacht. Wenn wir uns hier jetzt nicht positionieren und ein eindeutiges Signal an die Politik geben, indem wir sagen, Master und Bachelor wollen wir nicht, wir haben allerdings nichts dagegen, wenn etwas im Hinblick auf eine bessere Qualität des Studiums passiert, ist das kein Thema, aber verschont uns bitte mit Bachelor und Master. Das wird nur zu einer Verknappung der Ressourcen führen.

Wie will man dagegen argumentieren, dass der Bachelor bestimmte Tätigkeiten ausüben kann? Er hat doch auch schon Anatomie gemacht, er hat auch U-Kurse gemacht usw.

Wir haben den entsprechenden Antrag III-21 gestellt. Wenn Sie draußen mit Patienten und mit Kollegen sprechen, dann sind Sie der wichtige Moderator, der sagt: Nein, das wollen wir nicht. Sagen Sie den Politikern bitte klipp und klar: Wir wollen in der Medizin kein Master-/Bachelor-System haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Scholz. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Josten aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2008