PD Dr. Scholz, Hessen: Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte kurz ein Problem beleuchten, damit Sie hinterher
erleuchtet herausgehen. Es hat auch etwas mit dem Arztbild und der zukünftigen
Berufsausbildung zu tun, nämlich mit dem drohenden Horizont Master und
Bachelor, wovon Sie schon gehört haben. Master und Bachelor wird Ihnen mit dem
Argument verkauft: Es muss wegen des Bologna-Prozesses alles wunderbar
einheitlich sein. Lassen Sie sich bitte nicht täuschen. Was steckt dahinter?
Bologna-Prozess bedeutet nur: 37 europäische Staaten einigen sich darauf, dass
Abschlüsse vergleichbar sind. Man hat leider Gottes das schöne Diplom in vielen
Bereichen aufgegeben. Sie müssen jetzt einen Bachelor- oder Master-Studiengang
absolvieren.
Jetzt droht dies auch in der Medizin. Die Schweiz hat das
bereits in Zürich eingeführt. Andere Institutionen, beispielsweise in Berlin,
denken auch darüber nach. Was bedeutet das? Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss
machen, sind Sie berechtigt, eigenständig einen Beruf auszuüben. Natürlich
wollen wir nicht, dass jemand nach sechs Semestern, der also ungefähr gerade in
dem Bereich ist, in dem er Pathologie und die ersten U-Kurse gemacht hat, als
Barfußmediziner zu Gange ist. Also müssen Sie einen zweiten Studiengang machen,
den Master-Studiengang. Den müssen Sie aber auch für Bachelor aus anderen Richtungen
öffnen. Sie können natürlich sagen: Weil er ärztlich tätig ist, darf er nicht
aus der Betriebswirtschaftslehre oder der Juristerei kommen. Aber bei anderen
Bereichen können Sie das nicht verbieten.
Wenn Sie den Master-Abschluss gemacht haben, dann haben Sie
einen zweiten Studiengang abgeschlossen. Ein zweiter Studiengang ist ein
zusätzlicher Studiengang, der für die Kolleginnen und Kollegen natürlich
gebührenpflichtig ist. Ich glaube, Sie alle wollen doch nicht, dass die
Kollegen, die hinterher ärztlich tätig sein wollen, gebührenpflichtig ein
Studium ableisten müssen. Die Kultusministerkonferenzen haben sich eindeutig
geäußert und erklärt: Wer einen Master-Abschluss hat, ist nicht automatisch
berechtigt, hinterher die Heilkunde auszuüben; wir wollen nach wie vor das
Staatsexamen sehen, bevor wir die Approbation erteilen.
Schauen Sie sich die Schweizer an; die haben dies auch
gemacht. Wenn wir uns hier jetzt nicht positionieren und ein eindeutiges Signal
an die Politik geben, indem wir sagen, Master und Bachelor wollen wir nicht,
wir haben allerdings nichts dagegen, wenn etwas im Hinblick auf eine bessere
Qualität des Studiums passiert, ist das kein Thema, aber verschont uns bitte
mit Bachelor und Master. Das wird nur zu einer Verknappung der Ressourcen
führen.
Wie will man dagegen argumentieren, dass der Bachelor bestimmte
Tätigkeiten ausüben kann? Er hat doch auch schon Anatomie gemacht, er hat auch
U-Kurse gemacht usw.
Wir haben den entsprechenden Antrag III-21 gestellt. Wenn Sie
draußen mit Patienten und mit Kollegen sprechen, dann sind Sie der wichtige
Moderator, der sagt: Nein, das wollen wir nicht. Sagen Sie den Politikern bitte
klipp und klar: Wir wollen in der Medizin kein Master-/Bachelor-System haben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Herr Scholz. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Josten aus Nordrhein. |