Dr. Brunngraber, Niedersachsen:
Guten Morgen, Herr Vizepräsident, sehr geehrter Tagungsleiter, und liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Ausführungen des Vorredners
zurückkommen und sagen: Wir danken für das Papier, das vom Vorstand vorgelegt
worden ist. Man hat sich die Mühe gemacht, die vielen Argumente, die wir schon
letztes Jahr in Münster vorgetragen haben und die kritische Teile der
Ärzteschaft, die sich diesem Projekt nicht ohne Wenn und Aber anschließen
wollen, in diesem Jahr weiterentwickelt haben, zusammenzutragen, man hat sie
aber leider nicht zur Blüte ihrer Argumentationslinie gebracht.
Was wir in der Zwischenzeit sehr ärgerlich fanden und was ich,
wie ich sagen muss, nicht sehr fair finde, ist die Tatsache, dass die Anwälte
dieses von außen an die Ärzteschaft herangetragenen und uns Ärzten zur
Unterschrift vorgelegten Projekts immer sagen, die Kritiker würden von völlig
irren und hanebüchenen Vorstellungen ausgehen. Ich finde es für die Verteidiger
des eCard-Systems eigentlich recht sinnlos, sich einen eCard-Gegner, der von A
bis Z alles falsch verstanden hat, auszudenken und diesen dann vor Publikum abzuwatschen.
So kommt man mit seinen Argumenten nicht voran.
(Beifall)
Ich möchte, ohne dem ersten Referenten zu nahe zu treten, hier
fragen - es handelt sich immerhin um eine Diskussion unter Ärzten und nicht
unter Politikern -: Was sind Datenschützer? Datenschützer sind eben keine
IT-Sicherheitsexperten wie etwa der Chaos Computer Club oder gewerblich in der
Wirtschaft Tätige. Datenschützer sind im Prinzip meistens Juristen, nie, wie
ich glaube, Ärzte, die die Aufgabe haben, beispielsweise die Regelungen
bezüglich der eCard mit vorhandenen Bundesgesetzen in Deckung zu bringen und
bei fehlender Übereinstimmung Kritik zu üben. Ich möchte sagen - wenn Sie das
bitte als Scherz verstehen wollen -: Das wäre so, als wenn Sie einen in dem
befreundeten amerikanischen Staatssystem üblichen elektrischen Stuhl von einem
deutschen VDE-Ingenieur auf CE- oder VDE-Tauglichkeit oder auf eine
antiallergene Beschichtung der Sitzfläche untersuchen ließen, aber die Frage,
ob die Tötung eines Menschen mithilfe des elektrischen Stuhls aufgrund von
Strafgesetzen überhaupt akzeptabel ist, nicht behandelten.
(Beifall)
Dann sagen wir dem VDE-Ingenieur: Vielen Dank für Ihre prima
Arbeit, Sie haben Ihr Studium gut gemacht, aber jetzt kommen wir, die Ärzte.
Letzten Endes müssen wir das ganze Projekt unterschreiben und anwenden. Das
müssen die Delegierten nachher mit ihrem Votum bekräftigen.
Die deutsche Ärzteschaft hat es in der Hand, der Bevölkerung
gegenüber zu sagen: Können die Ärzte das, was die Politik hier vorlegt - wir wissen,
wie diese Systeme in der Politik durchgepeitscht werden -, mit ihrer
Unterschrift verifizieren? Können wir unseren Patienten sagen: Das hat unseren
TÜV-Stempel, Sie können sich auf unser kritisches prüfendes Urteil verlassen,
diese eCard ist in Ordnung? Darüber müssen wir hier diskutieren und am Ende
befinden. Das wird uns abverlangt.
(Beifall)
Es wurde zwar von Testärzten geredet. Herr Bartmann hat
gesagt, da das ja auch nicht zu verheimlichen ist - es stand in allen Zeitungen
-: Die Tests haben horrible Ergebnisse erbracht. Die Tests selber sind auch
horribel. Sie wissen beispielsweise, dass die eCard-Kryptografie erst im
Februar 2008 ausgeschrieben worden ist. Fragen Sie mich bitte nicht, was im
letzten Jahr überhaupt getestet wurde. Es ist ein Auto, bei dem erst jetzt der
Motor ausgeschrieben wird. Man sitzt auf einem Verkehrsübungsplatz in diesem
Auto, schaut, ob der Scheibenwischer geht. Was sind das denn für Tests!
(Beifall)
Die Tests haben gezeigt, dass selbst der Scheibenwischer nicht
funktioniert. Auch das ist ein Testergebnis. Herr Bartmann sagt: Diese
negativen Testergebnisse werden wir einarbeiten. Na klar, aber am Ende bitte
nicht den Motor vergessen!
Meine Damen und Herren, wir fragen uns, warum zum Beispiel der
Kollege Meissner aus Flensburg nicht eingeladen worden ist, hier als Testarzt
zu reden. Ich frage mich, warum Kollege Korsch aus Wolfsburg nicht eingeladen
worden ist.
(Beifall)
Herr Meissner hat gesagt: "Wenn man diese Tests mitmacht,
sieht man, dass wir hier sehenden Auges das ganze System an die Wand fahren."
Herr Korsch - ein Pulmologe aus Wolfsburg, im Testbereich - hat gesagt: "Wenn
dieses System so durchgesetzt wird, dann wird in 50 Prozent der Praxen das
Licht ausgehen. Man wird dann überhaupt keine Patienten mehr versorgen können".
Das erfahren wir hier nicht, sondern wir erfahren nur:
Interessant, diese Tests geben uns wichtige Hinweise. Das finde ich wirklich zu
mager.
Der nächste Punkt: Verlust des Schlüssels. Wenn diese eCard in
den Jeans mitgewaschen worden ist oder die Karte sonst wie verloren gegangen
ist, kann es doch gar nicht sein, dass man diesen Datensatz jemals
rekonstruiert. Wenn es dafür einen Zweitschlüssel gäbe, dann haben wir doch gar
keinen Datenschutz! Lassen Sie sich das bitte auf der Zunge zergehen.
(Beifall)
Zum USB-Backup: Dass das USB-System, das ich nicht befürworten
möchte, das ich aber wirklich als ernst zu nehmende alternative Anwendung
ansehen möchte, kein Backup hätte, ist doch unglaublich. Das Backup liegt in
den Praxen, in unseren Akten. Wenn diese USB-Sticks verloren gehen, dann rekonstruieren
wir aus unseren Dokumentationen, die doch primär wir haben. Es ist doch nicht
so, dass die Arztakte jetzt auf den zentralen Servern geführt werden soll. Sie
wird ja trotzdem weiter in unserer Praxis geführt. Das finde ich ein falsches,
schmähliches Argument dabei.
Herr Henke hat letztes Jahr in etwa gesagt: Wenn wir hier
negativ urteilen, dann schlägt sich Big IT auf die Schenkel. Das ist doch ein
Pseudoargument! Der Witz ist doch, dass Microsoft und Google gar nicht in der
Lage wären, an die Daten heranzukommen. Gerade das staatlich verordnete, alle
Patienten gesetzlich verpflichtende System einer globalen Speicherung
sämtlicher Versicherungsdaten der Gesamtbevölkerung macht die Sache für die
Industrie doch erst interessant. Bei Kenntnis der Sachlage und des Marktes sind
das zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Ich möchte Ihnen jetzt ein anderes Argument vortragen. Stellen
Sie sich vor, Sie bewohnen ein kleines gemütliches Eigenheim und sitzen mit
Ihren Kindern im Herbst am Kamin und finden am nächsten Tag einen Brief im
Briefkasten, Sie sollten diesen Kamin jetzt auf eine kleine thermonukleare
Brennanlage umstellen lassen, weil man nicht wisse, ob es künftig überhaupt
noch Brennstoff gebe und weil andere es auch so machten. Dann müssen Sie
Dosimeter tragen, Sie müssen Ihr Haus mit Bleiwänden absichern, Sie müssen eine
funktionsfähige Zugangskontrolle im ganzen Haus installieren, weil Sie mit
thermonuklearen Brennstoffen natürlich auch im kleinen Maßstab nicht wie mit
Kaminscheiten umgehen können.
Wir sehen den Sinn dieser komischen Regelung mit einer eCard
überhaupt nicht ein. Die Patienten werden von uns untersucht, die
Untersuchungen werden dokumentiert. Die vielbeklagten Schnittstellenprobleme
zwischen Praxis und Klinik haben wir doch seit Jahrzehnten bewältigt.
(Beifall)
Wir Niedergelassenen müssen sogar feststellen, dass wir
aufgrund anderer Eingriffe wie den DRGs seit Jahren in der Qualität weiter
abnehmende Arztbriefe bekommen. Der Arbeitsdruck und die Personalverdünnung in
den Krankenhäusern führen dazu, dass die Datenqualität abnimmt. Ob sie uns auf
Papier, auf einem USB-Stick oder auf einem Zentralserver geliefert werden, ist
doch eigentlich Wischwerk. Es geht doch primär um die Qualität der ärztlichen
Arbeit, die dahintersteckt.
(Beifall)
Ich möchte mir auch ersparen, auf diese einzelnen
eingestreuten Worte einzugehen, die ich als unangenehm empfinde. Herr Weichert
hat gesagt, man würde hämisch darauf reagieren, wenn Termine platzen. Ich
denke, wenn einem meiner Patienten der OP-Termin dreimal platzt, obwohl er und
seine Familie sich darauf eingestellt haben, dass er am Dienstag laparotomiert
wird, dann ist das doch keine Häme, sondern es ist wirklich eine echte
Enttäuschung und Angst vor einem System, das nicht einmal seine Termine halten
kann. Es ist doch nicht hämisch, wenn wir das kritisieren!
(Beifall)
Wenn wir Ärzte das nicht kritisieren würden, was wären wir
denn für Untergebene ohne Selbstbewusstein, dass wir alles akzeptieren müssen.
Wir müssen Termine ja auch einhalten.
Zur individuellen Entscheidung des Patienten: Herr Weichert
hat gesagt, wir hätten ein modernes Gesundheitssystem, und die Auffassung, dass
der Patient nicht selbstbestimmt, sondern krank sei, stehe dazu im Widerspruch.
Okay, wir haben vielleicht ein modernes Gesundheitssystem, zum Teil auch
deswegen, weil wir als Ärzte es selber geschaffen haben, nicht weil es uns der
Staat überantwortet hat. Aber wir haben immer noch "alte" Patienten, Menschen,
die einen genetischen Satz besitzen, der Millionen Jahre alt ist, und die mit
Instinkten und Urverhaltensmustern ausgestattet sind. Dazu kommen das Altern
und Nachlassen der geistigen Kräfte. Ich darf an den gestrigen Tag erinnern,
als wir darüber auf einem ausgezeichneten Niveau diskutiert haben.
Diesen Patienten PIN-Codes und juristisch haltbare
Willensentscheidungen abzuverlangen, ist doch wirklich Unsinn, das widerspricht
unserer Berufserfahrung. Die Juristen können uns doch nicht erzählen, wir seien
nicht in der Lage, mit den Patienten Einwilligungen zu erzielen.
(Beifall)
Vielleicht haben Sie die Standespresse verfolgt. Ein
Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten hat im "Deutschen Ärzteblatt"
acht oder zwölf Nummern zurück veröffentlicht, der Patient müsse seine
Einwilligung eigentlich nur "konkludent" erteilen. Sie wissen vielleicht nicht
- ich bin seit vielen Jahren als Arztrechtler Richter am Sozialgericht -, was
"konkludent" bedeutet. "Konkludent" bedeutet: Sie haben keine Einwilligung wie
beim Unterschreiben eines Vertrags zu leisten, sondern man beobachtet an Ihnen
bestimmte Verhaltensweisen: Sie überreichen beispielsweise Ihre Karte, und Sie
tippen einen Code ein. Diese beiden Verhaltensweisen, sagt der Jurist, hätten
Sie ja nicht gezeigt, wenn Sie das nicht gewollt hätten. Sie haben auf diese
Weise konkludent eine Einwilligung erteilt. Das ist doch Wegelagerei, das kann
man doch wirklich nicht als Maßstab für eine rechtsgültige Einwilligung
betrachten!
(Beifall)
Ich möchte meine Redezeit nicht überstrapazieren. Auf dem vorjährigen
Ärztetag in Münster war ich das erste Opfer einer Begrenzung der Redezeit auf
drei Minuten. Ich sehe in der heutigen Situation nur einen gewissen kleinen Ausgleich.
(Beifall)
Ich werde versuchen, die fehlende Redezeitbegrenzung nicht zu
missbrauchen.
Nun zur Frage der Kosten. Meine Damen und Herren, Sie alle
haben gelesen, dass in Großbritannien ein zwar strukturell etwas anderes, aber
dasselbe Ziel verfolgendes IT-Konzept nach Kosten von 30 Milliarden Euro
abgebrochen worden ist. Wie will man uns da erzählen, dass es bei uns 1,5
Milliarden Euro kosten soll? Ich erzähle es Ihnen: Nach der großsprecherischen
Auftretensweise "Wir werden euch ein System entwickeln wie der Transrapid, das
hat die Welt noch nicht gesehen, aus Deutschland kommt eben wieder das Licht!"
hat man festgestellt, dass nichts funktioniert. Dann hat man plötzlich das
modulare System der Einführung erfunden, die Salamitaktik. Wir bekommen also
für 1,5 bis 5 Milliarden Euro ein System, das die KVK simuliert. Es geht
um den gleichen Datensatz, die Computer tun auch nichts anderes, die Karte wird
nur für Funktionen freigeschaltet, die mit jenen der KVK identisch sind. Dass
diese KVK-Simulation über Emulation, wie die Computerexperten sagen,
ungefährlich ist, glaube ich auch. Wenn Sie über einer Stadt eine
Hiroshimabombe ohne thermonuklearen Inhalt abwerfen, wird es zunächst nur einen
Blechschaden geben. Aber das ist doch keine Vorläufertestung für das andere.
(Beifall)
Wir kriegen für 4 bis 5 Milliarden Euro und bei Störung
unserer internen Praxisabläufe ein trojanisches Pferd. Ich bitte auch die
Klinikkollegen, sich das anzuhören; denn viele von Ihnen oder zumindest Ihre
Untergebenen werden auch einmal Praxiskollegen sein - jedenfalls hoffe ich das,
damit der ambulante Bereich nicht abstirbt. Das wird also auch Sie betreffen.
Das heißt, auch der Klinikkollege, der hier heute Delegierter ist, hat ein
Mandat, auf dieser vordergründig vorwiegend die Niedergelassenen betreffenden
Ebene mitzudenken und mitzubestimmen. Wir bekommen praktisch ein trojanisches
Pferd ohne Füllung, in das dann später verschiedene Funktionen nachgeschaltet
werden können, über die dann nicht mehr die Ärztetage weiter entscheiden. Das
Ding ist dann drin und wird freigeschaltet.
(Beifall)
Sie kennen das vielleicht von "Premiere" oder ähnlichen Boxen,
wo die Software ohne Ihr Zutun upgedatet wird. Sie haben praktisch einen
kleinen ferngesteuerten Roboter in Ihrem Haushalt, der für den Auftraggeber
Schaltungen vornimmt. Das können wir überhaupt nicht mehr kontrollieren.
Vizepräsident Dr. Montgomery: Herr Brunngraber,
gestatten Sie mir ganz kurz bitte folgende Bemerkung. Zwar haben wir keine
Redezeitbegrenzung, gleichwohl - -
(Zurufe)
- Entschuldigen Sie, aber § 13 unserer Geschäftsordnung sieht
vor, dass die Redezeit in der Regel nicht länger zehn Minuten betragen soll.
Bitte lesen Sie § 13 der Geschäftsordnung. Nach meiner Uhr haben Sie neun
Minuten gesprochen. Ich bitte Herrn Brunngraber nur, § 13 unserer
Geschäftsordnung zu beachten.
(Erneute Zurufe)
Dr. Brunngraber, Niedersachsen: Herr Montgomery,
ich danke Ihnen für den Hinweis. Der Blick in die Vorschriften hat häufig
geholfen. Ich will es zu berücksichtigen versuchen. "In der Regel" heißt
juristisch: Es ist nicht bindend.
(Beifall)
Ich habe meine wesentlichen Punkte fast alle vorgetragen. Die
Thematik und auch die anstehende Entscheidung - es geht hier ja nicht einfach
darum, über die eCard nur zu reden, sondern wir müssen nachher die Hand heben,
zwar nicht zum Schwur, aber zur Entscheidung - rechtfertigen sicherlich eine
gewisse Ausführlichkeit, insbesondere wenn wir durch die vorherigen Referate
einen Berg von Argumenten, die zum Teil die Qualität von Pseudoargumenten gestreift
haben, abzuarbeiten haben. Das möchte ich doch einmal sagen.
(Beifall)
Ich möchte Ihnen den Antrag IV-12 ans Herz legen. Lesen Sie
ihn sich bitte genauer durch. Herr Professor Kahlke und andere haben auch in
diesem Jahr gesagt: Wir dürfen den erreichten Diskussionsstand des letzten
Jahres auf keinen Fall zurücknehmen. Die zwölf Monate, die vergangen sind,
zeigen, dass alles noch viel schlimmer ist als in Münster gesagt. Wir müssen
diese Grenze halten und eigentlich für die freie ärztliche Entscheidung Terrain
hinzugewinnen. Das ist unsere Aufgabe.
(Beifall)
Hinsichtlich eines Aspekts möchte ich Herrn Professor Hoppe
für ein Argument danken, für das Bild vom Speckgürtel. Wir haben etwas von
Gütesiegeln gehört, davon, dass wir IT-Audits in unserer Praxis durchführen
müssen. Herr Hoppe, ich weiß nicht, ist das der dritte, vierte oder fünfte
Gürtel? Das ist wirklich genau das, was uns in unserer Arbeit noch gefehlt hat!
Immer weniger Ärzte, immer mehr Bürokratie, immer mehr IT, immer mehr Audits,
immer mehr Firmen, immer mehr Leute, die Hardwarekomponenten während der
laufenden Praxis auswechseln sollen - ich denke, das ist kein Speckgürtel, das
ist wirklich Adipositas permagna. Und das müssen wir hier durchbrechen!
Waren es zehn Minuten?
(Anhaltender lebhafter Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr
Brunngraber, perfekt in der Zeit. Hätten Sie mich vorhin ausreden lassen, hätte
ich noch vorgetragen, dass § 13 unserer Geschäftsordnung auch besagt: "Mit
Zustimmung der Mehrheit kann hiervon abgewichen werden." Sie haben es durch
Ihren Applaus implizit so gestaltet.
Ich danke Ihnen für diese Wortmeldung und rufe jetzt zur
Geschäftsordnung Herrn von Ascheraden aus Baden-Württemberg auf. |