TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Taube, Sachsen: Ich verstehe die Argumente meines Vorredners, der diesen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hat. Wir haben eine lange Rednerliste; das ist mir klar. Jetzt hier eine Begrenzung auf drei Minuten vorzunehmen, finde ich aufgrund der Ausführlichkeit der Vorträge, die mehrheitlich so gewünscht war, nicht ganz fair, weil dann viele wichtige Dinge, die man in die Diskussion einbringen wollte, nicht mehr vorgebracht werden können. Das möchte ich zu bedenken geben.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Das war der Wunsch, die Redezeitbegrenzung abzulehnen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten ist, den bitte ich, die Karte zu heben. - Die Gegenprobe! - Das ist schwer zu entscheiden. Ich schlage vor, das zählen wir aus, um jeder Legendenbildung vorzubeugen.

Ich bitte also diejenigen, die für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten sind, ihre Karte zu heben. - Ich bitte diejenigen, die gegen die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten sind, ihre Karte zu heben. - Dann bitte ich noch diejenigen, die sich enthalten wollen, die Karte zu heben. - Das ist niemand. Dann haben Sie die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten mit 117 : 101 Stimmen beschlossen.

Herr Stagge, Sie haben von Herrn Brunngraber die Opferrolle desjenigen übernommen, der als Erster nur drei Minuten reden darf. Bitte, Sie haben das Wort.

© Bundesärztekammer 2008