Prof. Dr. Mau, Berlin:
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn
Bartmann für seinen Vortrag danken. Er hat mich tief nachdenklich gemacht und
mich in meiner Reserve völlig bestärkt. Um es vorwegzunehmen: Ich bin durchaus
technikbegeistert. Ich finde Technik in der Medizin gut. Ich weiß: Heute können
wir ohne Elektronik nichts mehr machen. Ich finde es gut, wenn ich Patienten
durch verschiedene bildgebende Verfahren durchleuchten kann und so einen
kleinen Pankreastumor finde.
Ich finde es aber nicht gut, wenn mithilfe der eCard jede
Krankenversicherung Ihren Patienten genauso durchleuchten kann und seine
zukünftigen Lebensrisiken abschätzt.
(Beifall)
Ich fühle mich als Arzt nach wie vor dem Schutz des Patienten
verpflichtet. Ich möchte ihn vor Gefahren bewahren, die er nicht erkennt, die
ich möglicherweise schon erkenne. Genau muss ich ihn davor bewahren,
Informationen über ihn, von denen wir zum Teil noch nicht einmal wissen, welche
Konsequenzen sie für sein zukünftiges Leben haben, herauszugeben, die dann
irgendwo deponiert werden, wo der Patient keine Verfügung hat und auch nicht
weiß, was damit in Zukunft passiert.
Ich nenne das Stichwort Intersex. Ich mag das Wort nicht; Sie
wissen, was damit gemeint ist. In der Bundesrepublik leben einige Zehntausend
Menschen, deren geschlechtliche Zuordnung nicht eindeutig ist. Ärzte wissen
das, sie haben es auch irgendwo verschlüsselt aufgeschrieben. Stellen Sie sich
bitte vor, diese Informationen über einige Zehntausend Menschen mit ihren hochintimen
Details sind irgendwo verankert, und diese Informationen sind möglicherweise
ihrem privaten Zugriff, ihrer Verfügung entzogen.
Dies darf nicht geschehen. Wir sind verpflichtet, dies zu
verhindern.
(Beifall)
Ein anderes Beispiel: Man kann auch schon einmal drei Jahre
mit der Krankenversicherung darum kämpfen, dass ein Patient, der eine
Bauchspeicheldrüsenverletzung erlitten hat, die Kosten aus der Behandlung erstattet
bekommt. Die Krankenkasse sagt: Der Patient hat eine kleine genetische
Deformation, die dazu prädestiniert, eine Pankreaserkrankung zu bekommen; der
Patient wäre ohnehin krank geworden. Das ist dann ein Streitpunkt.
Ein weiteres Beispiel: Wir wissen heute noch gar nicht die
Bedeutung der Vielzahl von Informationen abzuschätzen, die wir aus der prä- und
postnatalen Genetik erhalten.
All dies muss für den Patienten so verwahrt werden wie in
einem Schweizer Safe. Deshalb kann ich den Antrag des Vorstands unterstützen,
der dafür den USB-Stick empfiehlt.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Harald
Mau. - Der nächste Redner ist der Kollege Frank-Rüdiger Zimmeck aus Hessen.
Herr Zimmeck, Sie haben das Wort. |