TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brunngraber, ich kann Ihnen versichern, dass wir Krankenhausärzte die gleiche Problematik haben wie die niedergelassenen Ärzte. Auch hier - ich sage ausdrücklich: auch hier - sitzen wir in einem Boot. In der Klinik haben wir die elektronische Krankenakte bereits vielfach. Es passiert etwas, was ich Ihnen nicht verschweigen möchte: Die Archivkraft wird eingespart, aber meine ärztliche Arbeitszeit wird dafür verschwendet, dass ich den PC rauffahren, in den Akten blättern und mir die Informationen heraussuchen muss, die ich früher vorgelegt bekommen habe. Das ist ein Beispiel für den Tagesordnungspunkt, den wir noch vor uns haben, wie es nicht sein sollte.

Herr Vorsitzender, ich möchte mit Ihrer Erlaubnis den Brief einer deutschen Gesundheitskasse zur Kenntnis geben, um zu illustrieren, wie heutzutage weitverbreitet das Verständnis von Datenschutz aussieht. Es geht um ein fünfjähriges Kind, das ich behandelt habe. Der Text lautet folgendermaßen:

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dem Abrechnungsschein der ambulanten Notfallbehandlung vom 19.10.2007 wurde die Diagnose "Verletzung der Vulva" angegeben. Bitte teilen Sie uns mit, ob die Verletzung durch Missbrauch entstanden sein könnte.

Das habe ich natürlich nicht getan. Ich habe eindeutige Hinweise dazu gegeben, wie ich das finde, und ich habe auch angekündigt, dass ich den Brief hier verlesen werde.

Das zeigt, was los ist, wenn unsere Partner ein solches Verständnis haben.

Ich finde den Vorstandsantrag insgesamt sehr gelungen, Herr Bartmann, weil er in der Tat das aufgreift, was wir in Münster beschlossen haben. Auf Seite 5 sind ganz klar die Punkte aufgegriffen, auch in der Fortentwicklung der Konzeption. Dennoch findet sich dort wiederholt der Satz, dass die Ärzteschaft ihre Mitwirkung unter anderem von der Beachtung der von ihr formulierten Prüfsteine und Positionen zum Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen abhängig macht.

Auch ich möchte wissen: Inwieweit werden wir gehört? Inwieweit werden unsere Ansichten berücksichtigt? Was tun wir denn, wenn unsere Ansichten nicht berücksichtigt werden? Wie sanktionieren wir?

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Heidrun Gitter. - Der nächste Redner ist Herr Privatdozent Dr. Andreas Scholz aus der Ärztekammer Hessen.

© Bundesärztekammer 2008