TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Bartmann, Referent: Vielen Dank, Herr Montgomery. Ich stelle fest, dass Herr Montgomery zur normalen Nomenklatur "Franz Bartmann" zurückgefunden hat. Diesen Namen führte ich bis zum dritten Staatsexamen. Danach stellte man fest, dass der Bindestrich zwischen Joseph und Franz bedeutet, dass ich den Doppelvornamen führen muss. Deswegen werde ich überall offiziell so genannt. Aber ich höre viel lieber auf "Franz". Ich danke dir, Monti.

Ich möchte mich den Worten von Herrn Weichert nahtlos anschließen. Auch ich danke Ihnen für diese sehr engagierte Diskussion. Wir haben sehr interessante, wir haben divergierende Standpunkte kennengelernt. Als Antragsteller und Referent sitzt man hier oben auf der Bühne wie auf heißen Kohlen. Gibt es zustimmende Beiträge, kann man sich entspannen, bei den anderen fragt man sich, ob man es nicht gut genug erklärt hat. Manchmal möchte man sagen: Moment, das kann ich Ihnen erklären, das ist gar nicht so schwierig, wie es aussieht.

Es gibt aber auch Beiträge, die erkennen lassen, dass es durchaus noch eine ganze Menge Gesprächsbedarf gibt. Diese Gespräche biete ich Ihnen an.

Ich bitte Sie herzlich, sich zu überlegen, was geschieht, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Wir haben gehört, dass die Tests noch gar nicht richtig begonnen haben. Wir hatten noch keine Onlinetestphase. Wir wissen bisher nur ganz basal: Was passiert offline? Es gibt keinerlei Festlegungen, was mit dem Rezept geschieht. Sicher ist nur: Es gibt Übergangszeiten zwischen dem Papierrezept und dem elektronischen Rezept, die lang sind.

Ich möchte jetzt nicht inhaltlich auf die einzelnen Punkte eingehen. Ich bitte Sie nur: Geben Sie uns die Chance. Jetzt geht es richtig los. Jetzt geht es darum, wie das Konzept mit Leben erfüllt wird. Ich erinnere daran: Als vor zehn Jahren auf dem Ärztetag zum ersten Mal über Telematik gesprochen wurde, hieß es, der Staat habe die verdammte Aufgabe, ein sicheres Konzept für eine strukturierte Datensicherheit vorzulegen. Das haben wir im Grunde genommen; Herr Weichert hat darauf hingewiesen. Die Inhalte bestimmen wir. Da möchten wir gern mitreden. Deshalb bitte ich darum, uns diese Möglichkeit weiterhin zu lassen. Wir werden alle Anregungen von heute und diejenigen, die noch kommen werden, mit Sicherheit berücksichtigen.

Jetzt besteht das Problem, dass wir eine ganze Menge Anträge haben, die teilweise Ergänzungsanträge darstellen, die teilweise aber auch konträr zu unserem Antrag stehen. Nicht kompatibel sind alle Anträge, die eine Ablehnung fordern. Das sind im Wesentlichen die Anträge 3, 4 und 12. Alle anderen Anträge sind letztendlich als Ergänzungsanträge von uns durchaus mit einzubauen. Es gibt einige substanzielle Führungsanträge, die Anträge 1-2 und 1-1. Sie würden automatisch nicht mit abgestimmt werden. Das sind Formalien, die später kommen.

Ich bitte Sie noch einmal eindringlich: Lassen Sie uns die Chance der weiteren Mitarbeit, der weiteren Mitsprache bei einem Projekt, das von existenzieller Bedeutung für die Zukunft ist. Stimmen Sie dem Antrag des Vorstands, wie er Ihnen rechtzeitig vorgelegt worden ist, zu.

Ich danke Ihnen noch einmal.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Franz Bartmann.

Meine Damen und Herren, Sie haben eine Liste der Anträge vorliegen. Ich möchte mit Ihnen, bevor wir in die Abstimmung eintreten, ganz kurz die Reihenfolge der Abstimmungen besprechen. Wir gehen davon aus, dass der weitestgehende Antrag in seiner Ablehnung der Antrag 3 ist. Wenn Sie den Antrag 3 annehmen, sind im Kern alle Anträge, die sich mit einer weiteren konstruktiven Beteiligung an dem Projekt befassen, obsolet geworden, weil sie in Widerspruch zum Antrag 3 stehen.

Damit würden automatisch die Anträge 1 mit allen Änderungsanträgen, 5, 7, 10, 11 und 19 obsolet, weil sie sich auf die Mitarbeit an dem Projekt beziehen.

Nach dem Antrag 3 würden wir den Antrag 12 und anschließend den Antrag 4 abstimmen, die sich aber in genau der gleichen Weise in einem fundamentalen Gegensatz zum Antrag 1 befinden und deshalb dieselbe Konsequenz nach sich zögen, wenn sie angenommen würden, nämlich dass die Anträge 1, 5, 7, 10, 11 und 19 entfielen.

Danach könnten wir uns, wie immer die Abstimmungen bis zu diesem Punkt ausgegangen sind, den übrigen Anträgen in ihrer enumerativen Reihenfolge widmen.

Sind Sie mit einem solchen Prozedere einverstanden? - Eine Meldung zur Geschäftsordnung von Herrn Kollegen Junker.

© Bundesärztekammer 2008