TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Kaplan, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Vorsitzender, Herr Kollege Montgomery, ich sehe das ein wenig anders. Im Antrag IV-12, den wir ja angenommen haben, steht zu Beginn des zweiten Absatzes:

Es ist zu begrüßen, dass dies auch in der Vorlage des Vorstands der Bundesärztekammer durch die darin aufgestellten Forderungen und Bedingungen zum Ausdruck kommt.

Der Vorstandsantrag wird hier ganz klar positiv gesehen. Deswegen bin ich der Meinung, wir sollten über den Vorstandsantrag abstimmen.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Das kann man in einem sehr langen Antrag in einem Punkt so sehen. Ich würde gerne den Referenten bitten, etwas zur Klarstellung zu sagen, weil die Telematikabteilung der Bundesärztekammer klar sagt, dass eine Inkompatibilität zwischen diesen beiden Anträgen besteht. Wir müssen auch zum Schutz unserer Mitarbeiter eine klare Festlegung haben, in welche Richtung sie arbeiten sollen. Wir können ihnen nicht immer grün und blau und rot mit auf den Weg geben und sie am Ende abstrafen. Sie können ja dann nur das Falsche machen.

Deswegen bitte ich Franz Bartmann, jetzt klarzustellen, warum aus dem Antrag 12 die Inkompatibilität mit dem Antrag 1 ff. abzuleiten ist.

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