Dr. Kaplan, Vorstand der
Bundesärztekammer: Herr Vorsitzender, Herr Kollege Montgomery,
ich sehe das ein wenig anders. Im Antrag IV-12, den wir ja angenommen haben,
steht zu Beginn des zweiten Absatzes:
Es ist zu begrüßen, dass dies auch in der Vorlage des
Vorstands der Bundesärztekammer durch die darin aufgestellten Forderungen und
Bedingungen zum Ausdruck kommt.
Der Vorstandsantrag wird hier ganz klar positiv gesehen.
Deswegen bin ich der Meinung, wir sollten über den Vorstandsantrag abstimmen.
(Vereinzelt Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Das kann man in
einem sehr langen Antrag in einem Punkt so sehen. Ich würde gerne den
Referenten bitten, etwas zur Klarstellung zu sagen, weil die Telematikabteilung
der Bundesärztekammer klar sagt, dass eine Inkompatibilität zwischen diesen
beiden Anträgen besteht. Wir müssen auch zum Schutz unserer Mitarbeiter eine
klare Festlegung haben, in welche Richtung sie arbeiten sollen. Wir können
ihnen nicht immer grün und blau und rot mit auf den Weg geben und sie am Ende
abstrafen. Sie können ja dann nur das Falsche machen.
Deswegen bitte ich Franz Bartmann, jetzt klarzustellen, warum
aus dem Antrag 12 die Inkompatibilität mit dem Antrag 1 ff. abzuleiten
ist. |