Dr. Bartmann, Referent:
Ich sehe natürlich auch, dass dieser Antrag am Anfang in gewisser Weise auf uns
zuzugehen scheint und erklärt: Wir respektieren, was ihr da tut. Aber
entscheidend ist der letzte Absatz. Da steht eindeutig:
Der 111. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte ab, weil sie mit dem Grundvertrauen der Patienten in unser
ärztliches Berufsethos nicht vereinbar ist ?
Damit ist das nicht mehr kompatibel. Man kann nicht sagen, man
lehnt es ab, aber andererseits den Antrag annehmen.
(Beifall)
Als Betroffener, über dessen Antrag damit automatisch gar
nicht abgestimmt wird, stimme ich der ursprünglichen Auffassung zu: Antrag 12
schließt Antrag 1 aus.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Zur
Geschäftsordnung Kollege Josten. |