TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Brunngraber, Niedersachsen: Sehr geehrter Vorstand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wirklich Fatale, das wir momentan verzapfen, ist: Welche Nachricht geht aus Ulm in die Gesellschaft, in das Land? Dass wir mit diesem Antrag Geburtsprobleme gehabt haben, mit Zangen, mit Saugglocke usw. Dabei ist der Inhalt des Antrags vorhin völlig überzeugend, transparent und klar durchgegangen. Durch dieses Hickhack und wahrscheinlich diejenigen, die jetzt zur Mittagspause müssen und nicht wiederkommen, wie der Kollege vorhin richtig gesagt hat, fügen wir dem Entstehen eines Votums des Deutschen Ärztetages am Rande der Fahrlässigkeit Schaden zu.

(Beifall)

Deswegen bin ich gegen diese schriftliche Abstimmung, sondern für eine schnelle und das Votum bekräftigende Abstimmung. Wir unterbrechen hier die Meinungsbildungsprozesse in einer Weise, die nicht mehr erträglich ist.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Brunngraber. - Eine weitere Meldung zur Geschäftsordnung ist eigentlich nicht mehr möglich, denn wir haben eine Meinung dafür und eine Meinung dagegen gehört. Wir sollten uns jetzt eine Meinung darüber bilden, ob wir namentlich abstimmen wollen oder nicht. Ich bitte jetzt diejenigen, die für die namentliche Abstimmung sind, die Hand zu heben. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Das Zweite ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung abgelehnt.

Mit Ihrem Einverständnis treten wir jetzt direkt in die zweite Lesung zum Antrag 12 ein. Ich rufe den Antrag 12 zu einer zweiten Lesung auf. In § 18 der Geschäftsordnung heißt es, dass eine zweite Beratung und Beschlussfassung stattfindet. Es liegt jetzt an Ihnen, durch die Abgabe von Wortmeldungen sich in der zweiten Lesung inhaltlich zum Antrag IV-12 zu äußern.

(Zuruf: Ende der Debatte!)

- Ich sehe eine Geschäftsordnungsmeldung.

(Zuruf)

- Schluss der Debatte kann erst beantragt werden, nachdem fünf Wortmeldungen erfolgt sind. Herr Bernd Zimmer aus der Ärztekammer Nordrhein hat ums Wort gebeten. Herr Zimmer, Sie haben das Wort. Es gilt immer noch die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten. Das hatten Sie für den gesamten Tagesordnungspunkt IV beschlossen. Der Tagesordnungspunkt IV ist noch im Gange.

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