Dr. Brunngraber, Niedersachsen:
Sehr geehrter Vorstand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wirklich Fatale,
das wir momentan verzapfen, ist: Welche Nachricht geht aus Ulm in die
Gesellschaft, in das Land? Dass wir mit diesem Antrag Geburtsprobleme gehabt
haben, mit Zangen, mit Saugglocke usw. Dabei ist der Inhalt des Antrags vorhin
völlig überzeugend, transparent und klar durchgegangen. Durch dieses Hickhack
und wahrscheinlich diejenigen, die jetzt zur Mittagspause müssen und nicht
wiederkommen, wie der Kollege vorhin richtig gesagt hat, fügen wir dem
Entstehen eines Votums des Deutschen Ärztetages am Rande der Fahrlässigkeit
Schaden zu.
(Beifall)
Deswegen bin ich gegen diese schriftliche Abstimmung, sondern
für eine schnelle und das Votum bekräftigende Abstimmung. Wir unterbrechen hier
die Meinungsbildungsprozesse in einer Weise, die nicht mehr erträglich ist.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr
Brunngraber. - Eine weitere Meldung zur Geschäftsordnung ist eigentlich nicht
mehr möglich, denn wir haben eine Meinung dafür und eine Meinung dagegen
gehört. Wir sollten uns jetzt eine Meinung darüber bilden, ob wir namentlich
abstimmen wollen oder nicht. Ich bitte jetzt diejenigen, die für die
namentliche Abstimmung sind, die Hand zu heben. - Ich bitte um die Gegenprobe!
- Das Zweite ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag
auf namentliche Abstimmung abgelehnt.
Mit Ihrem Einverständnis treten wir jetzt direkt in die zweite
Lesung zum Antrag 12 ein. Ich rufe den Antrag 12 zu einer zweiten Lesung
auf. In § 18 der Geschäftsordnung heißt es, dass eine zweite Beratung und
Beschlussfassung stattfindet. Es liegt jetzt an Ihnen, durch die Abgabe von
Wortmeldungen sich in der zweiten Lesung inhaltlich zum Antrag IV-12 zu äußern.
(Zuruf: Ende der Debatte!)
- Ich sehe eine Geschäftsordnungsmeldung.
(Zuruf)
- Schluss der Debatte kann erst beantragt werden, nachdem fünf
Wortmeldungen erfolgt sind. Herr Bernd Zimmer aus der Ärztekammer Nordrhein hat
ums Wort gebeten. Herr Zimmer, Sie haben das Wort. Es gilt immer noch die Begrenzung
der Redezeit auf drei Minuten. Das hatten Sie für den gesamten Tagesordnungspunkt
IV beschlossen. Der Tagesordnungspunkt IV ist noch im Gange. |