Zimmer, Nordrhein:
Herr Präsident! Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube,
wir entscheiden hier und heute über eine der für unsere berufliche Zukunft
schwerwiegendsten Fragen, die unsere Arztpraxen, unser ärztliches Verständnis,
unsere Arbeit im Krankenhaus, aber auch im öffentlichen Gesundheitswesen, im
MDK oder sonst wo, wo wir ärztlich und nicht medizinisch tätig sind, bestimmen
wird.
Ich hatte eigentlich die ganz große Hoffnung, dass mit der
Annahme des Antrags 12 der Weg für eine patientennahe, nicht so kostenintensive
und vor allen Dingen für mich völlig ungeklärte Situation, was das Recht an den
dann geschaffenen Datenstrukturen angeht, geöffnet würde. Ich bin überrascht,
dass wir jetzt wieder zurückmüssen. Ich möchte Sie - anders als gestern - nicht
lange aufhalten. Ich glaube, wir sind mit diesem Antrag 12 gut beraten. Er
schnürt in gar keiner Weise die Situation so stark ein, dass wir uns von der
elektronischen Vernetzung und ähnlichen Dingen völlig befreien, sondern wir
wollen es fortentwickeln, wir schaffen eine gewisse Offenheit.
Ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Ich bin in der
Diskussion vorhin überhaupt nicht darüber informiert worden, wie sich die
Situation darstellt, wenn aus dem gematik-Prozess heraus ein wie auch immer
geartetes eCard-System entstanden ist. Wer hat dann eigentlich das Recht, die
dort entstandenen Strukturen zu verwalten? Sind sie überhaupt noch in unserer
ärztlichen Hoheit?
Ich persönlich befürchte mit der bisher betriebenen
Entwicklung eine Situation ähnlich wie beim Saatgut: Es gibt Patente darauf,
und man muss anschließend Jahr um Jahr diese Prozesse neu kaufen und teuer
warten. Im Grunde genommen verlieren wir Stück für Stück die Hoheit darüber.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Danke, Herr Kollege
Zimmer. - Jetzt der Kollege Dreyer von der Ärztekammer Nordrhein. |