Präsident Prof. Dr. Dr. h. c.
Hoppe: Gut. Dann stimmen wir über den Geschäftsordnungsantrag
ab. Wer möchte zunächst den Tagesordnungspunkt IV zu Ende verhandeln? Wer
stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? Wer möchte erst den Haushalt beraten? - Das
zählen wir lieber aus. Ich frage also noch einmal: Wer möchte zunächst den
Tagesordnungspunkt IV zu Ende verhandeln? - Wer möchte das nicht? Wer möchte
jetzt erst den Haushalt behandeln und danach den Tagesordnungspunkt IV, so wie
es vor der Pause besprochen war? - Das Ergebnis ist, dass wir jetzt erst den
Haushalt beraten, denn 92 sind gegen den Vorschlag, zunächst den
Tagesordnungspunkt IV zu Ende zu verhandeln, und 80 sind dafür. 92 sind mehr
als 80.
Wir wenden uns jetzt also dem Haushalt zu. Bevor wir mit den
Tagesordnungspunkten zu den Finanzen beginnen, frage ich die Geschäftsführung,
ob Anträge zur Entlastung des Vorstands, die zum Tagesordnungspunkt VI -
Tätigkeitsbericht - vorliegen, jetzt behandelt werden müssen, weil sie
entlastungsrelevant sind. - Ich bekomme die Antwort, das sei nicht der Fall.
Dann können wir zu den Tagesordnungspunkten hinsichtlich der
Finanzen kommen. Dazu gebe ich folgende Hinweise: Die Finanzkommission hat
durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte
"Finanzen" plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen
Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.
Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der
Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die
Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VII bis IX - Finanzen - öffentlich zu
verhandeln.
Gibt es dazu Widerspruch? - Dann ist das Einverständnis
herbeigeführt.
§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:
Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die
Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die
Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer
Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer
abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner
Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.
Beachten Sie bitte, dass nach der Geschäftsordnung der
Deutschen Ärztetage - das ist § 10 - Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit
der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes
Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung
durch die Stimmführer darstellt.
Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen,
ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.
Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten: Die
grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rote Stimmkarte bedeutet Nein. Das
Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer
Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen
Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung
des Gesamtergebnisses gewährleistet.
Die Stimmkarten können jetzt vor der Bühne bei Herrn Zielesch
abgeholt werden. |