TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Gut. Dann stimmen wir über den Geschäftsordnungsantrag ab. Wer möchte zunächst den Tagesordnungspunkt IV zu Ende verhandeln? Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? Wer möchte erst den Haushalt beraten? - Das zählen wir lieber aus. Ich frage also noch einmal: Wer möchte zunächst den Tagesordnungspunkt IV zu Ende verhandeln? - Wer möchte das nicht? Wer möchte jetzt erst den Haushalt behandeln und danach den Tagesordnungspunkt IV, so wie es vor der Pause besprochen war? - Das Ergebnis ist, dass wir jetzt erst den Haushalt beraten, denn 92 sind gegen den Vorschlag, zunächst den Tagesordnungspunkt IV zu Ende zu verhandeln, und 80 sind dafür. 92 sind mehr als 80.

Wir wenden uns jetzt also dem Haushalt zu. Bevor wir mit den Tagesordnungspunkten zu den Finanzen beginnen, frage ich die Geschäftsführung, ob Anträge zur Entlastung des Vorstands, die zum Tagesordnungspunkt VI - Tätigkeitsbericht - vorliegen, jetzt behandelt werden müssen, weil sie entlastungsrelevant sind. - Ich bekomme die Antwort, das sei nicht der Fall.

Dann können wir zu den Tagesordnungspunkten hinsichtlich der Finanzen kommen. Dazu gebe ich folgende Hinweise: Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte "Finanzen" plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VII bis IX - Finanzen - öffentlich zu verhandeln.

Gibt es dazu Widerspruch? - Dann ist das Einverständnis herbeigeführt.

§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Beachten Sie bitte, dass nach der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage - das ist § 10 - Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt.

Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten: Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rote Stimmkarte bedeutet Nein. Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt vor der Bühne bei Herrn Zielesch abgeholt werden.

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