TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. von Ascheraden, Baden-Württemberg: Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kritisiert worden, dass eine zweite Lesung beantragt wurde. Ich denke, das ist bei einer so wichtigen Frage ein legitimes und in der Satzung auch vorgesehenes Mittel. Die Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden, werden dreimal gelesen. Es gab neue Gesichtspunkte. Für mich war der entscheidende Punkt, dass der unveränderte Antrag 12 den Antrag 1 ausschließt. Das war vorher in dieser Schärfe nicht klar, dass damit das Mandat der Bundesärztekammer, hier weiter mitzumachen, aufgehoben wird. Wenn man den letzten Abschnitt, der die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kategorisch ablehnt, herausnimmt, sind wir dort, wo die Bedenken und die sehr ernst zu nehmenden Argumente, die hier geäußert wurden, in die weitere Arbeit einfließen können.

(Beifall)

Deshalb bitte ich Sie, meinen Änderungsantrag 12 c zu unterstützen. Er macht es möglich, den Antrag 12, um diesen Satz verkürzt, mit großer Mehrheit anzunehmen und auch den Antrag 1 anzunehmen. Er erlaubt es, Politik als Kunst des Möglichen zu praktizieren.

Danke schön.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, lieber Herr von Ascheraden. - Der nächste Redner ist der Kollege Rütz von der Ärztekammer Nordrhein.

(Zuruf Prof. Dr. Kahlke, Hamburg)

- Herr Kahlke, ich habe Herrn Rütz aufgerufen. Mir liegt kein schriftlicher Geschäftsordnungsantrag vor. Sie haben sich zu Wort gemeldet, Herr Kahlke. Mir liegt eine Wortmeldung von Ihnen vor. Es liegt aber keine Meldung zur Geschäftsordnung vor.

Jetzt hat Herr Rütz das Wort. Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet, Herr Professor Kahlke, das können Sie nach den Ausführungen von Herrn Rütz vortragen. - Herr Rütz, Sie haben das Wort.

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