Dr. Steininger, Hessen:
Die Änderungsanträge zum Antrag IV-12 erwecken mittlerweile den Eindruck, als
sei der Antrag 12 deckungsgleich mit dem Antrag des Vorstands. Dem muss man
eindeutig widersprechen. Er ist nicht deckungsgleich. Genau im Punkt der
elektronischen Gesundheitskarte ist er konträr zu dem, was der Vorstand
vorgelegt hat. Uns ist die Klarstellung wichtig, dass wir die
Zugriffsberechtigung hinsichtlich der Daten durch den Schlüssel elektronische
Gesundheitskarte nicht haben wollen. Dazu habe ich einen Antrag gestellt, wenn
es nachher um Änderungsmöglichkeiten beim Vorstandsbeschluss geht. Das ist der
Antrag IV-1-4. Es kann nicht sein, dass wir diese Schlüssel zu den Daten, die
wir nicht mehr kontrollieren können, aus der Hand geben. Wir können uns damit
beschäftigen, wie wir Informationen schneller, besser, umfangreicher
weitergeben, aber nicht durch einen Schlüssel, der durch die Hintertür jegliche
Form des Zugriffs ermöglicht.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. -
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war, glaube ich, die längste zweite
Lesung, die zumindest ich auf einem Deutschen Ärztetag erlebt habe. Es gab 37
Wortmeldungen. Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht mehr vor. Der Referent,
Herr Kollege Bartmann, hat um eine Schlussbemerkung gebeten. |