TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Franz Bartmann.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, möchte ich mit Ihnen das Abstimmungsprozedere klären. Ihnen liegt der Antrag 12 vor, dazu drei Änderungsanträge, nämlich die Anträge 12 a, 12 c und 12 e. Die Anträge 12 b und 12 d sind zurückgezogen. Der Antragsteller hat zu seinem Antrag 12 im letzten Absatz eine Änderung vorgenommen. Der neue Text lautet:

Der 111. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgelegten Form ab ...

Ich werde als ersten Änderungsantrag den Antrag 12 e aufrufen. Danach soll der dritte Absatz des Antrags 12 geändert werden. Den Text werde ich Ihnen vor der Abstimmung vorlesen.

Anschließend werde ich den Antrag 12 a aufrufen und über den zweiten Teil zunächst abstimmen lassen, nämlich Abs. 4 auf Seite 2 zu streichen.

Danach werden wir, weil das der weiter gehende Antrag in der Behandlung des letzten Absatzes auf Seite 2 des Antrags 12 ist, den Antrag 12 c zur Hand nehmen und uns eine Meinung über die komplette Streichung des letzten Absatzes des Antrags 12 bilden. Wenn diese Streichung erfolgt, ist der erste Teil des Antrags 12 a obsolet geworden. Wenn die Streichung nicht erfolgt, werden wir uns eine Meinung darüber bilden, ob wir die andere Formulierung des Antrags 12 a besser finden als die inzwischen vom Antragsteller veränderte Formulierung.

Sind Sie mit diesem Prozedere einverstanden? - Ich rufe den Antrag IV-12 e auf, der darauf abzielt, den dritten Absatz des Antrags 12 folgendermaßen zu formulieren - Sie gestatten mir, dass ich den kompletten Text vorlese, weil das wichtig ist -:

Wir fordern deshalb, die Einführung einer bundesweit verpflichtenden Telematik-Plattform mit einer Online-Anbindung von mehr als 50 Berufsgruppen im Gesundheitswesen und bis zu 2 Millionen Zugriffsberechtigten im Interesse des Erhalts der ärztlichen Schweigepflicht, einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patienten und Ärzten, der informationellen Selbstbestimmung der Bürger und der weiteren Funktionsfähigkeit der medizinischen Versorgung konzeptionell weiterzuentwickeln und hierzu das Positionspapier zur Telematik als Grundlage zu nutzen.

Sind Sie alle im Klaren, worüber Sie abstimmen?

(Zurufe)

- Ja.

(Widerspruch)

Dann darf ich Sie jetzt um das Votum bitten. Wer dem Antrag 12 e ein positives Votum erteilen möchte, möge jetzt die Hand heben. - Bitte die Gegenprobe! - Das würde ich gern zählen lassen. Deshalb vermeide ich auch eine Bewertung dessen, was ich gesehen habe.

Ich bitte also noch einmal diejenigen, die für den Antrag IV-12 e sind, die Hand zu heben.

(Zuruf: Nein!)

- Ich bitte Sie, die parlamentarisch-demokratischen Regeln dahin gehend zu beachten, dass Sie nicht versuchen, andere Mitglieder des Plenums zu beeinflussen. Das macht man in der Abstimmung nicht, meine Damen und Herren.

(Zurufe)

Dann bitte ich jetzt diejenigen, die den Antrag ablehnen möchten, um das Handzeichen. - Die Enthaltungen bitte. - Einzelne Enthaltungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann haben Sie diesen Änderungsantrag 12 e mit 136 gegen 97 Stimmen angenommen. Ich danke Ihnen für dieses Votum.

(Beifall)

Wir haben damit den dritten Absatz des Antrags 12 geändert.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag IV-12 a, Abs. 4 auf Seite 2 zu streichen. Dieser Absatz lautet:

Bisher schon entstandene Lösungen für eine elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen haben sich bedarfsgerecht entwickelt und sollten durch weitere dezentrale Alternativprojekte in der Hand der Versicherten unterstützt und gefördert werden.

(Zuruf)

- Frau Johna, wir sind eigentlich in der Abstimmung. Hat es etwas mit dem Abstimmungsverfahren zu tun?

(Zuruf)

- Eine persönliche Erklärung am Ende des Abstimmungsvorgangs. Ich notiere das. Am Ende des ganzen Abstimmungsvorgangs können Sie eine persönliche Erklärung abgeben.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den zweiten Teil des Antrags 12 a, Abs. 4 auf der zweiten Seite zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu heben. - Bitte die Gegenprobe! - Das Zweite ist die Mehrheit. Damit ist die Streichung dieses Absatzes abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag IV-12 c, der darauf abzielt, den vom Antragsteller veränderten letzten Absatz komplett zu streichen. Wer für die Annahme dieses Antrags, also die Streichung dieses Absatzes ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Bitte die Gegenprobe! - Das ist eindeutig die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist der Antrag 12 c abgelehnt und dieser Absatz in der vom Antragsteller veränderten Form erhalten geblieben.

Ich komme zum Antrag IV-12 a zurück, bei dem es im ersten Teil darum geht, im letzten Absatz die erste Zeile zu ändern. Statt

Der 111. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgelegten Form ab ...

zu ändern in:

Der 111. Deutsche Ärztetag lehnt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der jetzigen Konzeption mit externer Speicherung von Patientendaten ab, z. B. bei den Krankenkassen.

Der Rest muss redaktionell vernünftig angebunden werden. Wer für diese Änderung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Bitte die Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit. Damit ist diese Änderung abgelehnt. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Damit sind beide Teile des Antrags 12 a abgelehnt.

Meine Damen und Herren, Sie haben im Antrag IV-12 den dritten Absatz verändert; der letzte Absatz ist vom Antragsteller selber verändert worden. Wer dem so geänderten Antrag 12 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Bitte die Gegenprobe! - Das sind wenige. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag bei wenigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, teilen Sie mit mir die Auffassung, dass damit der Vorstandsantrag 1 wieder auflebt, weil der Widerspruch beseitigt ist, sodass wir über den Antrag 1 und die folgenden Anträge abstimmen können? - Gut.

Nehmen Sie bitte den Vorstandsantrag IV-1 zur Hand. Dazu haben wir über einige Änderungsanträge abzustimmen. Wir kommen zunächst zum Antrag
IV-1-3.
Dazu schlagen Sie bitte die Seite 5 des Vorstandsantrags auf. Die Zeilen 19 und 20 lauten:

Wenn Ärzten kein ökonomisch nachweisbarer Nutzen entsteht, sind die Kosten umfassend durch den jeweiligen Nutznießer zu vergüten.

Es wird beantragt, aus den Worten "kein ökonomisch nachweisbarer Nutzen" die Formulierung "kein nachweisbarer ökonomischer Nutzen" zu machen. Es soll also nicht etwas ökonomisch nachgewiesen werden, sondern es soll nachweisbar ökonomisch ein Nutzen entstehen. Das ist sprachlich sehr richtig. Ich könnte mir fast vorstellen, dass sich die Antragsteller dies auch gedacht haben, als sie den Text verfasst haben.

Der Vorstand signalisiert mir, dass er bereit ist, das zu übernehmen. Dann ersparen wir uns die Abstimmung. Das ist also übernommen. Ich halte das für einen vernünftigen Vorgang. Ist jemand dagegen? - Ich danke Ihnen.

Wir kommen zum Antrag IV-1-1 von Herrn Köhne, Frau Groß und Herrn Hülskamp. Es geht um Seite 8 des Vorstandsantrags. In der Vorstandsvorlage lauten die Zeilen 11 bis 14:

Ärztliche Erfahrungen im Umgang mit zusätzlichen Informationsquellen zeigen, dass gut strukturierte Informationen insbesondere zu Sachverhalten, die der Patient im Detail oft nur unzureichend wiedergeben kann, geeignet sind, das Gespräch und die körperliche Untersuchung sinnvoll zu ergänzen.

Dieser Satz soll durch folgenden Text ersetzt werden:

Ärztliche Erfahrungen im Umgang mit elektronischen Informationsquellen zeigen, dass beschränkte Datenstrukturen nicht geeignet sind, individuelle medizinische Sachverhalte sinnvoll darzustellen. Die Informationen müssen in offenen, seitenbasierten Datenformaten hinterlegt werden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Ich höre: Vorstandsüberweisung.

(Zuruf: Nein!)

- Es gab den Zuruf: "Vorstandsüberweisung". Damit bin ich verpflichtet, über diesen Antrag auf Vorstandsüberweisung abzustimmen. Dies geht der inhaltlichen Abstimmung vor. Wer diesen Antrag an den Vorstand überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Enthaltungen? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag IV-1-5, bei dem es darum geht, auf Seite 8 nach Zeile 18 einen neuen Absatz einzufügen:

Ärzte sind durch geeignete Maßnahmen bereits in der Ausbildung und kontinuierlich in der Fortbildung zu befähigen, medizinische Telematik ein- und umzusetzen, kritisch zu begleiten, zu evaluieren und gegenüber Kollegen und Patienten zu kommunizieren.

Wissen Sie, worüber wir abstimmen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Auch hier höre ich: Vorstandsüberweisung. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt worden. Ich frage Sie: Wer möchte die Vorstandsüberweisung für diesen Antrag? - Einzelne. Bitte die Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann bilden wir uns eine Meinung über den Antrag an sich. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Bitte die Gegenprobe! - Das würde ich gern zählen. Das kann ich von hier aus nicht entscheiden.

Ich frage also noch einmal: Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich, seine Karte zu heben. - Bitte die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Meine Damen und Herren, damit ist der Antrag mit 119 gegen 102 Stimmen angenommen. Sie haben diese Formulierung in das Papier aufgenommen.

Meine Damen und Herren, ich habe jetzt ein kleines Problem, das ich Ihnen kurz schildern will. In der Zeit während der Aussetzung des Antrags 1, weil wir über den Antrag 12 diskutiert haben, hat ein Mitglied einen Antrag auf Änderung einzelner Passagen des Antrags 1 eingereicht. Diesen Antrag haben wir nicht angenommen, weil zu diesem Zeitpunkt der Antrag 1 nicht aktiv war. Deshalb sind die Änderungen auch nicht umgedruckt. Der Antragsteller hat seinen Antrag aber rechtzeitig abgegeben. Er lebt jetzt wieder auf. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden, dass ich das nachher vorlese, wenn wir die einzelnen Formulierungen durchgehen, damit jedes Mitglied des Plenums sein Recht in dem Papier wiederfindet. Ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit, wie wir uns dem hier widmen können.

Herr Calles hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Herr Calles, wir sind in der Abstimmung. Es geht jetzt nur um das Abstimmungsverfahren, um nichts anderes. - Das war also kein Geschäftsordnungsantrag. Ich danke Ihnen.

(Zuruf)

- Persönliche Erklärungen bitte am Ende des gesamten Abstimmungsvorgangs zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen nunmehr zu den drei Anträgen, die sich mit dem Text ab Seite 20 befassen. Für die Seiten zuvor sind mir keine Änderungsanträge bekannt. Wir schauen gleich noch in den Antrag, der nachgereicht worden ist.

Wir kommen damit zum Antrag IV-1-4. Danach soll Punkt 5.3 - das ist der Text ab Zeile 28 auf Seite 20 bis Zeile 22 auf Seite 21 - komplett gestrichen werden. Stattdessen soll folgender Text eingefügt werden:

Die elektronische Gesundheitskarte als Weiterentwicklung der derzeitigen Krankenversicherungskarte ...

Haben Sie den Antrag vorliegen?

Es gibt jetzt einen Geschäftsordnungsantrag zum Abstimmungsprozedere. Herr Dreyer, bitte.

© Bundesärztekammer 2008