TOP V: Sachstandsbericht zur (Muster-)Weiterbildungsordnung

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. König, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu einem Antrag, den ich unter den aufgerufenen Anträgen nicht sehe. Er soll, wie ich gerade gehört habe, in der nächsten Gruppe untergebracht sein. Aber er passt eigentlich hierher. Es geht um die Weiterbildungsordnung, es geht um die Frage, wo heute noch Weiterbildung stattfinden kann. Die Kliniken können es teilweise überhaupt nicht mehr bringen, denn die Spezialisten haben die Kliniken teilweise verlassen und sitzen draußen in der Praxis.

Wie soll es weitergehen, wenn sie die Bescheinigung über die Weiterbildung brauchen, aber niemand mehr in der Klinik ist? Ich habe in meinem Antrag als Beispiel die Reproduktionsmedizin angeführt. Wir haben zwei Jahre Weiterbildung in der Praxis, ein Jahr in der Klinik. Es gibt in Deutschland kaum noch Kliniken, die das durchführen.

Man kann die Frage stellen: Woher kommen die Bescheinigungen, die abgegeben werden? Man sollte verhindern, dass solche Bescheinigungen ausgestellt werden. Ich möchte, dass die Weiterbildung in der Klinik und die Weiterbildung in der Praxis gleichberechtigt sind und gegenseitig anerkannt werden. Es sollten nicht so starre Weiterbildungszeiten gelten, wie wir sie einmal festgelegt haben.

Auf Nachfrage bei der Bundesärztekammer hieß es: Da es schon festgelegt ist, gibt es kaum Möglichkeiten, das zu ändern. Ich möchte für die Zukunft darauf hinweisen, dass sonst keine Weiterbildung mehr in diesen Gebieten oder Teilgebieten möglich ist.

Nun hatten wir von europäischer Seite her den Antrag gestellt, dass die Weiterbildung in der Praxis und in der Klinik nicht kostenlos erfolgen kann, denn die Weiterbildungsstätten - nehmen Sie die Praxis - sollen ja nicht dazu missbraucht werden, dass es billige Angestellte gibt, sondern wir wollen die Kolleginnen und Kollegen weiterbilden. Dafür brauchen wir Zeit und die finanzielle Ausstattung, wie sie damals für die Allgemeinmedizin bereitgestellt wurde. Die Fachmedizin wurde damals nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Antrag wurde an das Ministerium gestellt. Das Ministerium antwortete, dafür sei man nicht zuständig. Man hat auf die Ärztekammern verwiesen.

Nun sind wir hier bei der Bundesärztekammer. Ich gebe diesen Antrag weiter und möchte darum bitten, dass in Zukunft Sorge dafür getragen wird, dass Klinik und Praxis hinsichtlich der finanziellen Ausstattung für die Weiterbildung gleichberechtigt sind. Klinik und Praxis müssen sich entsprechend absprechen. Das geht auch nicht mit starren Figuren, sondern hängt davon ab, welche Abteilungen die Kliniken haben, welche Möglichkeiten es gibt, die Niedergelassenen mit entsprechender Qualifikation hierbei einzubinden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr König. - Die nächste Rednerin ist Frau Goesmann.

© Bundesärztekammer 2008