TOP V: Sachstandsbericht zur (Muster-)Weiterbildungsordnung

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Pickerodt, Berlin: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Koch! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Koch, Sie sagten, das, was Sie im letzten Jahr gesagt hätten, sei nicht richtig verstanden worden. Ich fürchte, auch das, was Sie uns heute in Ihrer dezenten Art auch durch Projektion mitgeteilt haben, ist nicht komplett verstanden worden. Die ganze Tragweite dessen, was Sie gemeint haben, ist nicht richtig verstanden worden.

Ich komme als Erstes auf den Antrag von Professor Köhler zu sprechen, der lautet:

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung muss in ihrer jeweiligen Fassung durch die einzelnen Landesärztekammern bundesweit und bei Beachtung europarechtlicher Vorgaben sowie des von der Bundesärztekammer entwickelten zweistufigen Normsetzungsverfahrens einheitlich umgesetzt werden.

Genau das, sehr geehrter Herr Professor Köhler, ist unser Problem. Wir können hier beschließen, was wir wollen. Wir können sagen: Es muss umgesetzt werden. Jede einzelne Landesärztekammer hat das Recht, klüger zu sein als dieser Ärztetag und etwas anderes zu machen.

Ich habe in meinem Redebeitrag zum "Ulmer Papier" schon darauf hingewiesen: Die hausärztliche Versorgung ist ein Problem, das vielschichtig ist. Ein Moment dieser Probleme ist mit Sicherheit, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich überlegen, welchen Facharzt sie anstreben, die Sicherheit haben müssen, dass für sie eine Weiterbildungsordnung auch dann gilt, wenn sie beispielsweise das Bundesland wechseln wollen.

(Beifall)

Es kann nicht angehen - so ist mein Verständnis auch einer föderalen Struktur -, dass ein junger Kollege oder eine junge Kollegin beispielsweise in Brandenburg eine Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin beginnt, dann aber irgendein Umstand dazu zwingt, nach Berlin zu ziehen. Dort sagt die zuständige Landesärztekammer: April, April, diesen Facharzt gibt es hier nicht.

Ich denke, das ist ein Teil der Probleme, die dazu geführt haben, dass der Allgemeinmediziner nicht die entsprechende Attraktivität hat, die er verdient.

Wir sollten nicht so tun, als seien wir die Klügeren. Vor allem aber sollten wir nicht so tun, als seien wir diejenigen, die eine gute Qualität der Patientenversorgung erreichen wollen, während alle anderen dieses außer Acht lassen. Welchen Weg auch immer wir gehen: Wenn wir ihn hier beschließen, sollten wir darauf vertrauen, dass die anderen Landesärztekammern ebenso wie wir eine Qualität in der Weiterbildung anstreben, die für die Ärzte gilt, vor allem aber auch im Interesse der Patienten sein muss. Dieser Appell ist schwierig durchzusetzen. Ich möchte ihn von dieser Stelle aus auch an meine Kolleginnen und Kollegen in Berlin richten. Ich glaube nicht, dass es ein guter Weg ist, wenn wir jetzt auch die Notifizierung bei der EU auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zurückführen müssen. Wir sollten versuchen, in diesem wichtigen Punkt eine bundeseinheitliche Weiterbildung durchzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Pickerodt. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Conrad aus Hessen.

© Bundesärztekammer 2008