Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte wegen eines einzigen Wortes gegen
diesen Antrag sprechen. Das ist der Begriff der "Entlohnung". Ich finde, es ist
richtig, von der Bezahlung einer Ausbildungspauschale zu sprechen. Eine Entlohnung
setzt ja voraus, dass für eine Leistung eine Bezahlung erfolgt. Damit sind wir
in einer schwierigen Situation, weil dann der Ausbildungsanspruch in ein
Beziehungsgefüge wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwandelt wird.
Wenn man sagen würde "Der Deutsche Ärztetag fordert die Universitäten und
Lehrkrankenhäuser auf, während der Tätigkeit im Praktischen Jahr (PJ) eine
angemessene Ausbildungspauschale zu bezahlen", dann wäre das ein Text, dem wir,
wie ich glaube, alle zustimmen können.
(Beifall) |