Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Frau Haus
ist bestimmt bereit, statt "Entlohnung" das Wort "Bezahlung" zu verwenden.
Damit wäre der Antrag gängig. Der Antrag 19 von Herrn Henke fordert ja das
Gleiche. Wir könnten quasi beide Anträge parallel abstimmen. Beide Anträge
zielen auf dasselbe ab. Sind Sie damit einverstanden? - Dann steht auch der Antrag VI-19 zur Abstimmung. Beim
Antrag 14 schreiben wir statt "entlohnen" nun "bezahlen". Wer stimmt den beiden
Anträgen zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Beide Anträge sind angenommen.
Wir kommen damit zum Antrag
VI-54 von Herrn Kollegen Junker. Er beschäftigt sich mit der Reform der
Zulassung zum Medizinstudium. Er kritisiert, dass die derzeitigen
Zulassungsbedingungen ungünstig sind.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine
Gegenrede zur Vorstandsüberweisung? - Nicht. Wer möchte den Antrag an den
Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das Erste war wohl die Mehrheit.
Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der
Ausschuss von Professor Schulze wird sich damit befassen.
Wir kommen damit zum Antrag
VI-69 mit dem Wunsch, Lehrstühle für Geriatrie einzurichten. Dieser Antrag
stammt von Herrn Montgomery. Möchte jemand dagegensprechen? - Das ist nicht der
Fall. Wer stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist
klar angenommen.
Nunmehr rufe ich den Antrag
VI-82 auf, der das Thema "Hammerexamen" betrifft. Das Thema kennen wir ja
schon. Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? - Das ist nicht der Fall. Wer
stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag klar angenommen.
(Beifall)
Wir kommen nunmehr zum Antrag
VI-84, der ebenfalls das "Hammerexamen" betrifft. Dieser Antrag ist
materiell deckungsgleich mit dem Antrag 82. Möchte jemand gegen den Antrag 84
sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit genauso großer Mehrheit angenommen.
Es geht weiter mit dem Antrag
VI-90. Dieser Antrag stammt von Herrn Dr. Bolay aus Westfalen-Lippe. Möchte
jemand gegen den Antrag sprechen? - Niemand. Wer stimmt zu? - Wer enthält sich?
- Wer ist dagegen? - Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum nächsten Kapitel: Arzneimittel,
Betäubungsmittel, Medizinprodukte. Hier rufe ich zunächst den Antrag VI-12 des Vorstands der Bundesärztekammer
auf: Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen für die Substitution
Opiatabhängiger. Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt
zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit deutlicher
Mehrheit angenommen.
Es gibt ja auch einen Antrag, der sich mit der Sucht von
Ärzten beschäftigt. Diesen Antrag könnte man hier unterbringen statt beim
Themenkomplex "ambulante Versorgung". Dort ist er ja ein wenig merkwürdig
platziert.
Wir kommen zum Antrag
VI-21 zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Sie haben den Text
vor sich liegen? - Dann muss ich ihn nicht vorlesen. Möchte jemand gegen diesen
Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt zu? - Wer ist dagegen? -
Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.
Nun kommen wir zum Antrag
VI-20 (neu):
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung
zur adäquaten Kennzeichnung der Arzneimittel mit dem Wirkstoffnamen in deutlich
lesbarer Form einzuführen.
Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte
dafürstimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist ganz klar
angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag
VI-26, der folgendermaßen lautet:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, eine Verpflichtung zur
Offenlegung des Studiendesigns und der Ergebnisse von Anwendungsbeobachtungen
im Arzneimittelgesetz (AMG) zu ergänzen.
Möchte jemand dagegensprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer
stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist auch dieser Antrag
klar angenommen.
Es folgt der Antrag
VI-27:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Mindeststandards für
die Information der Ärzte durch die Pharmaindustrie ("Gütesiegel light")
festzulegen.
Gibt es hier eine Gegenrede?
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine
Gegenrede zum Antrag auf Vorstandsüberweisung? - Das ist nicht der Fall. Wer
stimmt für die
Überweisung an den Vorstand? - Viele. Wer ist dagegen? - Weniger. Dann ist der
Antrag an den Vorstand überwiesen.
Damit rufe ich den Antrag
VI-49 auf:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, es den Patienten zu
ermöglichen, gegen Aufzahlung das Arzneimittel ihrer Wahl zu erwerben.
Das Rezept soll sozusagen verbessert werden.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Möchte jemand gegen
die Vorstandsüberweisung sprechen? - Formal. Wer möchte den Antrag an den Vorstand
überweisen? - Wer möchte nicht überweisen? - Die knappe Mehrheit war gegen die
Überweisung. Ich frage also: Wer ist für den Antrag 49? - Wer ist dagegen? -
Der Antrag ist klar angenommen.
Nunmehr folgt der Antrag
VI-53:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, eine Verpflichtung zur
Kennzeichnung von Arzneimitteln, die weniger als fünf Jahre auf dem Markt sind,
einzuführen.
Möchte jemand dagegensprechen? - Formal. Keine Gegenrede. Dann
stimmen wir ab. Wer möchte zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -
Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen.
Jetzt kommt der Antrag
VI-72 von Herrn Niebling. Es geht um EU-Angelegenheiten. Möchte jemand
gegen den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer
möchte dem Antrag 72 zustimmen? - Wer nicht? - Wer enthält sich? - Einige
Enthaltungen. Der Antrag ist klar angenommen.
Nunmehr kommen wir zum Antrag
VI-91, wonach der Gesetzentwurf der Europäischen Kommission - richtig muss
es heißen: Richtlinienentwurf - zu einer Veränderung der Patienteninformation
auf rezeptierpflichtige Arzneimittel abgelehnt wird. Damit würden wir vom
Ärztetag unterstützt. Möchte jemand eine Gegenrede halten? - Das ist nicht der
Fall. Wer stimmt dem Antrag 91 zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der
Antrag ist klar angenommen.
Jetzt gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Gitter.
Bitte. |