TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. (I) Reinhardt, Westfalen-Lippe: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Antragsteller spreche ich kurz für den Antrag. Herr Henke, der Antrag soll nicht als trickreich aufgefasst werden und auch nicht als Trick. Es ist auch nicht der Versuch, über eine Beschlusslage des Ärztetages die Zusammensetzung des Kammervorstands zu beeinflussen. Der Antrag beinhaltet den Auftrag, eine Satzungsänderung zu formulieren, die das zum Inhalt hat, was dieser Antrag ausdrückt, und dies zu einem späteren Zeitpunkt dem Ärztetag vorzustellen, um eine solche Satzungsänderung herbeizuführen.

16 Landesärztekammerpräsidenten sind Kliniker. Natürlich haben wir auch zwei Kollegen aus dem niedergelassenen Bereich im Vorstand. Das ist ein Zufallsprodukt, ist das Ergebnis von Absprachen. Das ist auch völlig in Ordnung. Aber wir hätten eigentlich gern, dass es kein Zufallsprodukt ist, sondern dass es satzungsmäßig festgelegt ist, damit die adäquate Repräsentanz auch der niedergelassenen Kollegen im Vorstand gewährleistet ist. Ich denke, das tut der berufspolitischen Arbeit der Bundesärztekammer gut.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der Antrag enthält die Forderung, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, die diesen Wunsch, der hier ausgedrückt wird, erfüllt.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Und was sollen wir im Vorstand machen? Entscheiden Sie sich bitte, ob wir in diese Richtung denken sollen oder nicht. Ich glaube, eine Überweisung wäre nicht sinnvoll.

(Beifall)

Herr Crusius sagt gerade: Nichtbefassung. Was heißt das? Abstimmungsmäßige Nichtbefassung mit dem Antrag? Ist das ein Antrag? - Es ist ein Geschäftsordnungsantrag. Dieser Antrag geht allem anderen vor. Wer möchte sich abstimmungsmäßig mit dem Antrag nicht befassen? - Wer möchte sich befassen? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag befürworten? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

(Zurufe: Zählen!)

Wenn wir das hier beschließen, bedeutet das keine Satzungsänderung, sondern nur einen Wunsch. - Jetzt bitte Frau Gitter zur Abstimmung.

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