Dr. Gitter, Bremen:
Er hätte beantragen müssen: Ich bitte den Vorstand der Bundesärztekammer, zum
nächsten Deutschen Ärztetag - je nachdem, wie man den Termin haben will - eine
entsprechende Satzungsänderung vorzulegen. Das wäre zulässig. Ich habe ein
Recht, mich darauf vorzubereiten. Dafür gibt es eine Vorschrift. Was hier
beantragt wird, ist etwas anderes. Ich möchte wissen, ob wir jetzt darüber
abstimmen, dass wir den Vorstand bitten, eine Satzungsänderung vorzubereiten.
Das ist in Ordnung, das sollte man auch zulassen, weil das ein demokratisches
Recht ist. Dann muss es aber auch entsprechend formuliert sein. Oder wir müssen
den Antrag an den Vorstand überweisen. Das werden Sie hinkriegen; da bin ich
ganz sicher. |