TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Das heißt also, Sie befürworten den Überweisungsantrag. Wir haben die Nichtbefassung abgelehnt. Gibt es jemanden, der gegen die Überweisung sprechen möchte? - Der Antragsteller.

Dr. (I) Reinhardt, Westfalen-Lippe: Ich habe doch eben erläutert, wie dieser Antrag zu verstehen ist. Das ist für mich, wenn Sie so wollen, Frau Gitter, eine Korrektur oder eine Umformulierung dieses Antrags mit dem Ansinnen, den Vorstand zu beauftragen, eine Satzungsänderung in dem von Ihnen erläuterten Sinne vorzubereiten. Ich stelle den Antrag, darüber abzustimmen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann wird der zweite Satz des Antrags etwa so lauten:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand auf, eine Satzungsänderung vorzubereiten, dass bei künftigen Wahlen des Vorstands der Bundesärztekammer bewirkt wird, dass mindestens zwei Vertreter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Mitglieder des Vorstands sind.

So müsste man den zweiten Satz verstehen.

(Beifall)

Dr. (I) Reinhardt, Westfalen-Lippe: Herzlichen Dank, Herr Präsident.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Es ist die Überweisung an den Vorstand beantragt.

(Zurufe)

- Lassen Sie uns das doch durch Abstimmung regeln. Wer möchte überweisen? - Wer möchte nicht überweisen? - Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag in der vorgelesenen Form zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann haben wir es jetzt klar. Die Satzungsänderung muss dann ja auch noch durchkommen. Das ist eine schwierige Prozedur. Wir werden es auf den Weg bringen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-68 von Frau Johna aus Hessen. Es soll § 3 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage geändert werden:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, eine neue Formulierung zu entwerfen, die den Zutritt nicht von der Nationalität abhängig macht.

Gibt es eine Gegenrede? - Keine. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer möchte den Antrag ablehnen? - Ich lese vor:

Für die Tagesordnung des nächsten Deutschen Ärztetages ist die Änderung des § 3 Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages vorzusehen. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, eine neue Formulierung zu entwerfen, die den Zutritt nicht von der Nationalität abhängig macht.

Der mittlere Absatz der Begründung lautet:

Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle deutschen Ärzte und die vom Vorstand der Bundesärztekammer geladenen Personen.

Wir müssten schreiben: alle in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Dann wäre dem Wunsch Rechnung getragen.

(Beifall)

Ich glaube, das ist ein Selbstgänger. Wir freuen uns über den Antrag. Wer stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag angenommen. Gut, dass Sie das bemerkt haben.

Wir kommen zum nächsten Themenblock: Krankenhaus. Hier behandeln wir zuerst den
Antrag VI-3 des Vorstands. Kundige Thebaner, insbesondere Juristen, haben uns gebeten, im vorletzten Absatz auf Seite 1 das Wort "damit" zu streichen, sodass der entsprechende Satz lautet:

Bislang hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch keinen Referentenentwurf vorgelegt und kein Gesetzgebungsverfahren eröffnet.

Das übernehmen wir als Vorstand. Wir haben eine Kurzsitzung abgehalten, sind alle einverstanden? - Ja. Gibt es eine Gegenrede? - Nein. Wer möchte zustimmen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Wer möchte dem Antrag des Vorstands zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag so angenommen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-39 von Herrn Lindhorst:

Der 111. Deutsche Ärztetag weist Politik und Bevölkerung ausdrücklich auf den zunehmenden Ärztemangel in deutschen Krankenhäusern hin ...

Gibt es jemanden, der dagegenspricht? Das kann man ja kaum. - Wer möchte dem Antrag 39 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen nun zum Antrag VI-41. Dazu gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung von Frau Gitter. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2008