TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum nächsten Themenblock: Schnittstelle ambulant/stationär. Dazu liegt der Antrag 1 des Vorstands vor. Zu diesem Vorstandsantrag gibt es den Antrag VI-1 a:

Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116 b Sozialgesetzbuch V

Auf Seite 2 soll in der ersten Zeile das Wort "Vertragsarzt" durch die Worte "für das jeweilige Krankheitsbild zuständigen Facharzt" ersetzt werden. Der so geänderte Satz würde dann lauten:

Die Festlegung eines Überweisungsvorbehalts durch den für das jeweilige Krankheitsbild zuständigen Facharzt ist hingegen ein sinnvolles Steuerungselement.

Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Der Antrag bleibt also unverändert.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den unveränderten Antrag VI-1. Wer möchte gegen den Antrag sprechen? - Niemand. Wer ist für den Antrag VI-1? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit klarer Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zum Antrag VI-46. Der Antrag ist zurückgezogen. Insofern brauchen wir darüber nicht mehr abzustimmen.

Damit kommen wir zum nächsten Themenkomplex: private Krankenversicherung. Zum Vorstandsantrag 6 liegt als Änderungsantrag der Antrag VI-6 a vor. In der vierten Zeile des Antrags 6 soll hinter den Worten "möglich ist" eingefügt werden:

Gleichwohl ist der Deutsche Ärztetag der Überzeugung, dass infrage gestellt werden muss, ob über 90 % der Bevölkerung zwangsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein müssen.

Gegen den Änderungsantrag will Herr Dr. Gadomski, der Vorsitzende unseres Gebührenordnungsausschusses und Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, sprechen.

© Bundesärztekammer 2008