Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Wir kommen zum
nächsten Themenblock: Schnittstelle ambulant/stationär. Dazu liegt der Antrag 1
des Vorstands vor. Zu diesem Vorstandsantrag gibt es den Antrag VI-1 a:
Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116 b Sozialgesetzbuch
V
Auf Seite 2 soll in der ersten Zeile das Wort "Vertragsarzt"
durch die Worte "für das jeweilige Krankheitsbild zuständigen Facharzt" ersetzt
werden. Der so geänderte Satz würde dann lauten:
Die Festlegung eines Überweisungsvorbehalts durch den für
das jeweilige Krankheitsbild zuständigen Facharzt ist hingegen ein sinnvolles
Steuerungselement.
Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Wer ist
dagegen? - Das ist die Mehrheit. Der Antrag bleibt also unverändert.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den unveränderten Antrag VI-1. Wer möchte gegen den
Antrag sprechen? - Niemand. Wer ist für den Antrag VI-1? - Wer ist dagegen? -
Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit klarer Mehrheit angenommen.
Nun kommen wir zum Antrag
VI-46. Der Antrag ist zurückgezogen.
Insofern brauchen wir darüber nicht mehr abzustimmen.
Damit kommen wir zum nächsten Themenkomplex: private
Krankenversicherung. Zum Vorstandsantrag 6 liegt als Änderungsantrag der Antrag VI-6 a vor. In der vierten Zeile
des Antrags 6 soll hinter den Worten "möglich ist" eingefügt werden:
Gleichwohl ist der Deutsche Ärztetag der Überzeugung,
dass infrage gestellt werden muss, ob über 90 % der Bevölkerung zwangsweise in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein müssen.
Gegen den Änderungsantrag will Herr Dr. Gadomski, der
Vorsitzende unseres Gebührenordnungsausschusses und Präsident der Ärztekammer
des Saarlandes, sprechen. |